Unternehmen in Sachsen-Anhalt verwendeten im Jahr 2024 weniger klimawirksame Stoffe

Klimageräte
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Halle/StatLa. Im Jahr 2024 verwendeten 162 Unternehmen in Sachsen-Anhalt jeweils mehr als 20 kg bestimmter klimawirksamer Stoffe pro Stoff und Jahr, wie das Statistische Landesamt anlässlich des Internationalen Tages für den Schutz der Ozonschicht am 16. September mitteilt.

Rückgang der Verwendung von bestimmten klimawirksamen Stoffen in Sachsen-Anhalt

Dabei kamen 184,3 t klimawirksame Stoffe zum Einsatz. Dies entsprach einem Rückgang um 13,7 t (-6,9 %) gegenüber 2023. Auch die Zahl der Unternehmen, die klimawirksame Stoffe nutzten, verringerte sich um 23 bzw. 12,4 %. Im 10-Jahresvergleich hat sich die Anzahl der Unternehmen fast halbiert (2015: 317) und die eingesetzte Menge bestimmter klimawirksamer Stoffe ging um 39,6 % (2015: 305,2 t) zurück.

Klimawirksame Stoffe können bei Freisetzung in die Atmosphäre die Umwelt gefährden. Dieser potenzielle Einfluss auf die Erderwärmung wird auch als Treibhauspotenzial bezeichnet. Um die Umweltwirkung der verschiedenen Stoffe vergleichen zu können, wird in CO2-Äquivalente umgerechnet. CO₂-Äquivalente geben an, wie stark die Klimawirkung eines Treibhausgases im Vergleich zur gleichen Menge Kohlendioxid (CO₂) ist. 2024 waren die CO2-Äquivalente mit 92,8 Tsd. t um 28,3 % niedriger als im Jahr 2023 (129,5 Tsd. t). Im 10-Jahresvergleich gingen die CO2-Äquivalente sogar um 62,5 % zurück (2015: 247,5 Tsd. t).

Tetrafluorethan (R134a) wurde am häufigsten verwendet

Im Jahr 2024 wurde am häufigsten Tetrafluorethan (R134a) in den Unternehmen (121) eingesetzt. Damit entfiel auch die größte Menge (38,7 t) und CO2-Äquivalente (50,3 Tsd. t) auf diesen Stoff. Bereits 2015 war die Verwendung von Tetrafluorethan (R134a) als bestimmter klimawirksamer Stoff in Sachsen-Anhalt am verbreitetsten. Damals wurde der Stoff in 286 Unternehmen eingesetzt. Es wurden 50,1 t in einem Umfang von 71,7 Tsd. t CO2-Äquivalenten verwendet.

Die Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe erfasst Unternehmen, die bestimmte klimawirksame Stoffe herstellen, einführen oder ausführen oder in Mengen von mehr als 20 kg pro Stoff und Jahr zur Herstellung, Instandhaltung, Wartung oder Reinigung von Erzeugnissen verwenden. Hierzu zählen ausschließlich Fluorderivate der aliphatischen und cyclischen Kohlenwasserstoffe mit bis zu 10 Kohlenstoffatomen.