Land unterstützt Kommunen beim Aufbau von Katastrophenschutz-Leuchttürmen

Katastrophenschutz
© H@llAnzeiger

Magdeburg/MI. Ein Ausfall der Stromversorgung beeinträchtigt das tägliche Leben erheblich. Nicht nur das Licht, sondern auch die Heizung und das Festnetz fallen aus. Selbst das Absetzen eines Notrufs oder das Erhalten von Nachrichten und Informationen kann sich äußerst schwierig gestalten. Katastrophenschutz-Leuchttürme im ganzen Land können der Bevölkerung insbesondere bei großflächigen, länger andauernden Stromausfällen als zentrale Anlaufstelle in den Gemeinden dienen. Sie sollen eine Grundversorgung der Menschen mit Informationen, Lademöglichkeiten für medizinisch wichtige Kleingeräte und Erste-Hilfe Maßnahmen sicherstellen. Zugleich sollen sie eine Informationsdrehschreibe sein, um Hilfsangebote und Hilfsgesuche zu vermitteln.

Das Land Sachsen-Anhalt fördert den Aufbau und die Ausstattung von Katastrophenschutz-Leuchttürmen bis zu 50 Prozent mit einem Festbetrag von maximal 90.000 Euro für alle Einheits- und Verbandsgemeinden (Katastrophenschutz-Leuchttürme der Kategorie 1 und höher) und maximal 200.000 Euro für die Landkreise und kreisfreien Städte (Katastrophenschutz-Leuchttürme der Kategorie 2 und 3). Insgesamt stehen dafür in den nächsten Jahren rund 13,8 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur zur Verfügung.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Wenn die Stromversorgung über einen längeren Zeitraum ausfällt, funktioniert in unserem Alltag kaum noch etwas. Daher sollte jede Bürgerin und jeder Bürger Vorsorge treffen – angefangen vom batteriebetriebenen Radio über Taschenlampen und Kerzen bis hin zu Wasser- und Lebensmittelvorräten. Wer sich nicht selbst helfen kann, soll über Katastrophenschutz-Leuchttürme im ganzen Land die Möglichkeit bekommen, dort Informationen einzuholen und notfalls auch eine Notversorgung zu erhalten. Das Land fördert den Aufbau und die Ausstattung von Katstrophenschutz-Leuchttürmen. Zugleich definiert das Land Grundanforderungen an deren Leistungen. Ich appelliere an alle Kommunen, die Förderung zeitnah in Anspruch zu nehmen. Das dient dem Schutz unserer Bevölkerung im ganzen Land.“

Katastrophenschutz-Leuchttürme werden in drei Kategorien unterteilt, welche jeweils definierte Mindestanforderungen erfüllen müssen. Katastrophenschutz-Leuchttürme der Kategorie 1 dienen insbesondere als Informationsdrehscheibe und sollen eine Mindestversorgung auf gemeindlicher Ebene sicherstellen. Dazu gehören u. a. eine Versorgung der genutzten Gebäude mit Notstrom, die Bereitstellung von Informationen zum Ereignis, die Gewährleistung Erster Hilfe und eine Mindestversorgung mit Trinkwasser und Verpflegung.

Katastrophenschutz-Leuchttürme der Kategorien 2 und 3 müssen auf Ebene der Landkreise und der kreisfreien Städte über die Grundanforderungen der Kategorie 1 weitere Leistungen zur Verfügung stellen. Das sind zum Beispiel die Nutzung von WLAN, psychosoziale Unterstützung und die Bereitstellung von Aufwärmmöglichkeiten.

Für die Vorhaltung von KatS-L bieten sich u. a. besonders an:

  • öffentliche und in Nutzung der Gemeinde befindliche Gebäude
  • Schulgebäude
  • soziale Einrichtungen
  • Sport-, Veranstaltungs- und Mehrzweckhallen

Bei den auszuwählenden Objekten sollten nachfolgende Kriterien (Orientierung) berücksichtigt werden:

  • Gebäude mit bereits vorhandener Notstromversorgung nutzen
  • für Gebäude, die über keine vorhandene Notstromversorgung verfügen, sind Planungen für den Einbau von fest verbauten Netzersatzanlagen durchzuführen bzw. für mobile Anlagen zu erstellen
  • nach Möglichkeit eine Barrierefreiheit der Gebäude berücksichtigen bzw. sicherstellen
  • Aufstellflächen für Einsatzfahrzeuge und Einsatzmittel berücksichtigen
  • erforderliche Parkflächen in der Nähe für anfahrende Bürger einplanen, insbesondere im ländlichen Raum
  • ausreichend Zugangs- und Bewegungsfreiheit vor dem Objekt bei größerem Bevölkerungsandrang berücksichtigen

Förderung kann beantragt werden

Alle Einheits- und Verbandsgemeinden sowie Landkreise und kreisfreien Städte können eine Förderung beantragen. Anträge auf Förderung sind an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu richten. Zuwendungsfähig sind Maßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2024 begonnen wurden. Die Maßnahmen müssen bis spätestens 31. Dezember 2042 umgesetzt sein. Dieser lange Zeitraum begründet sich in den Formalien des Sondervermögens Infrastruktur. Das Ministerium für Inneres und Sport spricht sich für eine zeitnahe Umsetzung aus.