Halle/StatLa. Im Jahr 2025 meldeten die Jugendämter in Sachsen-Anhalt 7.407 Verfahren zur Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung. Das waren 14,7 % beziehungsweise 947 Verfahren mehr als im Vorjahr.
Die Zahl der Verfahren mit festgestellter akuter Kindeswohlgefährdung ging leicht auf 981 Fälle zurück (-17). Die Zahl der latenten Kindeswohlgefährdungen blieb mit 877 Fällen (+2) nahezu unverändert. In 3.325 Verfahren (+360) wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, jedoch weiterer Hilfe- und Unterstützungsbedarf erkannt. In 2 224 Fällen (+602) bestand weder eine Kindeswohlgefährdung noch Unterstützungsbedarf.
Akute Gefährdungen vor allem bei Säuglingen
Die meisten akuten Kindeswohlgefährdungen betrafen Kinder unter einem Jahr (118 Fälle). Dabei war Vernachlässigung mit 91 Fällen die häufigste Gefährdungsform. Insgesamt war das Geschlechterverhältnis nahezu ausgeglichen (3 666 Mädchen, 3.741 Jungen).
Polizei und Justiz melden die meisten Fälle
Die meisten Verfahren wurden durch Polizei und Justizbehörden (2.272 Fälle) angestoßen. Es folgten anonyme Meldungen (1 235), Schulen (650) sowie Bekannte oder Nachbarn (561).
Zum Zeitpunkt des Verfahrens nahmen 69,3 % der betroffenen Kinder und Familien keine Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch. Bei 30,7 % bestanden bereits entsprechende Hilfen.
Anzeichen für Vernachlässigung häufigste Art der Kindeswohlgefährdung
Bei akuten oder latenten Kindeswohlgefährdungen wurden am häufigsten Anzeichen von Vernachlässigung festgestellt (852 Fälle). Es folgten körperliche (256 Fälle) und psychische Misshandlung (243 Fälle). Sexuelle Gewalt wurde mit 100 Fällen am seltensten als Form der Kindeswohlgefährdung registriert.
Die meisten Verfahren in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) eingeleitet
Wie bereits in den Vorjahren wurden 2025 die meisten Verfahren in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) eingeleitet (1.910 Fälle). Es folgten die Landeshauptstadt Magdeburg (1.380 Fälle) und der Landkreis Mansfeld-Südharz (629 Fälle).