Arbeitszeiten und Sozialvorschriften im Personen- und Straßengüterverkehr: Bilanz des LAV Sachsen-Anhalt

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Halle/LAV. Auch im Jahr 2025 hat das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) wieder mit Kontrollen und Beratungen dazu beigetragen, die Straßen für alle Verkehrsteilnehmer sicherer zu machen und die Gesundheit der Fahrerinnen und Fahrer zu schützen.

So wurden zur Überprüfung der Einhaltung der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten im Personen- und Straßengüterverkehr entsprechend der gesetzlichen Vorgaben insgesamt 77.121 Fahrerarbeitstage durch das LAV kontrolliert. Die dabei festgestellten Beanstandungen führten zu 174 Verwarnungs- und Bußgeldern mit einer Gesamthöhe von rund 65.000 Euro.

Hierbei machten Verstöße gegen die Arbeitszeitvorschriften den größten Teil der Verfahren aus. Am häufigsten wurden Überschreitungen der gesetzlich zulässigen täglichen Höchstarbeitszeit festgestellt. Im Bereich der Sozialvorschriften gab es Verstöße im Hinblick auf die Überschreitung der gesetzlich zulässigen Tageslenkzeit, sowie Unterschreitungen der vorgeschriebenen Tagesruhezeit. Ein weiteres häufig auftretendes Problem waren Fehlbedienungen der Fahrtenschreiber durch die Fahrer.

Unternehmen, bei denen gravierende Verstöße oder wiederholt Verstöße festgestellt wurden, wurden als „Risiko-Betriebe“ eingestuft. Sie werden künftig häufiger kontrolliert. Außerdem wird bei schwerwiegenden Verstößen die persönliche Zuverlässigkeit der im Betrieb verantwortlichen Personen, insbesondere des Verkehrsleiters, überprüft.

Zum 01. Juli 2026 treten weitere Änderungen des sog. EU-Mobilitätspaket I in Kraft. Unter anderem müssen dann leichte Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen ebenfalls mit einem intelligenten Fahrtenschreiber ausgerüstet sein. Die Regelung betrifft besonders Kurier-, Express- und Paketdienste sowie Handwerker im internationalen Einsatz.