Berlin/BR. Der Bundesrat hat einem Gesetz zugestimmt, das den Wolf als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufnimmt. Die Regelungen unterscheiden zwischen günstigem und ungünstigem Erhaltungszustand.
Günstiger Erhaltungszustand
Befinden sich Wölfe in einem günstigen Erhaltungszustand, kann die zuständige Behörde künftig einen revierübergreifenden Managementplan aufstellen. Mit diesem soll sichergestellt werden, dass die Jagd diesen günstigen Erhaltungszustand nicht gefährdet. Günstiger Erhaltungszustand bedeutet: Wölfe leben jetzt und auch in Zukunft überall dort, wo sie von Natur aus leben können. Der Lebensraum und das Nahrungsangebot reichen aus, um das Überleben langfristig zu sichern. Die Anzahl der Wölfe ist außerdem so groß, dass sie nicht vom Aussterben bedroht sind. Hohe Tierbestände können dann vom 1. Juli bis 31. Oktober durch die Jagd eingehegt werden.
Ungünstiger Erhaltungszustand
Bei ungünstigem Erhaltungszustand hingegen ist die Jagd nur zur Abwendung wirtschaftlicher Schäden oder im Interesse der Gesundheit von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit zulässig. Weidegebiete können allerdings auch dann zur Jagd auf Wölfe freigegeben werden, wenn sie aufgrund ihres Geländes nicht schützbar sind, wie dies bei Almen und Deichen vorkommen kann.
Zunehmende Gefahr für Weidetiere
Zwar sei die Rückkehr des Wolfs in Deutschland und Europa ein großer Erfolg der Artenschutzpolitik, heißt es in der Gesetzesbegründung. Mit steigenden Wolfszahlen nehme jedoch auch die Gefahr für Herden- und Weidetiere zu. So seien im Jahr 2024 bundesweit bei rund 1.100 Übergriffen rund 4.300 Nutztiere durch Wölfe gerissen oder verletzt worden. Im selben Jahr seien rund 23,4 Millionen Euro für Herdenschutzmaßnahmen aufgewendet worden. Hinzu kämen etwa 780.000 Euro an Ausgleichszahlungen für betroffene Tierhalter.
Das Gesetz wird nun ausgefertigt und tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.