Halle/PSt. Zum 1. Februar 2026 steigen im Bürgergeld und in der Sozialhilfe die Beträge, bis zu denen das Jobcenter und der Fachbereich Soziales die Ausgaben für Miete und Nebenkosten übernehmen. Das hat die turnusmäßige Überprüfung der aktuellen Richtwerte ergeben.
Konkret gelten in der Stadt Halle (Saale) für leistungsberechtigte Personen und Bedarfsgemeinschaften Bedarfe für Unterkunft und Heizung bis zu folgenden Obergrenzen als angemessen:
| Haushaltsgröße | Bruttokaltmiete 2026 (Grundmiete + kalte Betriebskosten) |
| 1 Person | 397,00 Euro |
| 2 Personen | 442,80 Euro |
| 3 Personen | 529,90 Euro |
| 4 Personen | 636,00 Euro |
| 5 Personen | 815,40 Euro |
| für jede weitere Person | 90,60 Euro |
Das Jobcenter und der Fachbereich Soziales berücksichtigen die neuen Richtwerte automatisch. Erhöhungs- oder Überprüfungsanträge müssen nicht gestellt werden. Die bisherigen Ausnahmen von den Obergrenzen für Menschen in besonderen Wohnformen bzw. Lebenslagen gelten weiterhin.
Heizkosten
Die Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit die Kosten nicht sittenwidrig niedrig oder unangemessen hoch sind. Das wird anhand des >> Bundesheizspiegels geprüft.
Angemessene Wohnfläche für Heizkosten:
| Haushaltsgröße | Angemessene Wohnfläche |
| 1-Personen-Haushalt | bis 50 m² |
| 2-Personen-Haushalt | bis 60 m² |
| 3-Personen-Haushalt | bis 70 m² |
| 4-Personen-Haushalt | bis 80 m² |
| 5-Personen-Haushalt | bis 90 m² |
| für jede weitere Person | 10 m² |