Verbraucherzentrale zu Allianz-Riesterverträgen: Nachträgliche Rentenkürzungen unzulässig

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Halle/VZSA. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte jüngst entschieden, dass eine Klausel in einer fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung der Allianz unwirksam ist. Die Klausel erlaubte
es dem Versicherer, den im Versicherungsschein festgelegten Rentenfaktor nachträglich zu senken – ohne Verpflichtung, diesen bei verbesserten wirtschaftlichen Bedingungen wieder anzuheben. Nach Auffassung des BGH benachteiligt eine solche Regelung Verbraucher unangemessen. Eine einseitige Rentenkürzung ist daher rechtlich nicht zulässig.

Rentenverluste von 30 Prozent – Verbraucher müssen Kürzungen nicht akzeptieren

Welche finanziellen Folgen solche Klauseln haben können, zeigt ein aktueller Fall aus Sachsen-Anhalt: Ein Allianz-Riester-Sparer wandte sich an die Verbraucherzentrale, nachdem sein Rentenfaktor um mehr als 30 Prozent herabgesetzt worden war. Statt einer ursprünglich zugesagten lebenslangen Rente von 54,04 Euro je 10.000 Euro Policenwert hätte er zum Rentenbeginn nur noch 36,01 Euro monatlich erhalten. Auf Grundlage des BGH-Urteils muss der Betroffene diese Kürzung nicht hinnehmen. Verbraucher können von ihrem Anbieter die Korrektur des Rentenfaktors verlangen.

Vergleichbare Klauseln auch bei anderen Anbietern

Die Verbraucherzentrale geht davon aus, das andere Anbieter vergleichbare Klauseln in ihren Bedingungen verwenden. Deswegen sollten Verbraucher ihre Standmitteilungen auf eine Herabsetzung des Rentenfaktors hin genauestens prüfen. Beruft sich der Anbieter in seinen Versicherungsbedingungen auf eine vergleichbare Klausel, kann auch diese Rentenkürzung unwirksam sein.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt unterstützt Ratsuchende bei der Prüfung, ob ihr Vertrag vom BGH-Urteil betroffen ist. Zusätzlich stellt sie einen Musterbrief zur Verfügung, mit dem Versicherte eine Anpassung ihres Rentenfaktors gegenüber dem Anbieter einfordern können.

Fazit:

  • Standmitteilungen gezielt auf Rentenkürzungen prüfen
  • Versicherungsbedingungen einsehen
  • Bei Kürzungen aktiv vom Anbieter die Korrektur des Rentenfaktors verlangen

Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter +49 345 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.