Telefonische Anfragen zu Schwerbehindertenangelegenheiten künftig über die Behördennummer 115

© H@llAnzeiger

Neuer Service für Bürgerinnen und Bürger 

Halle/LVwA. Für Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt wird die telefonische Erreichbarkeit in Schwerbehindertenangelegenheiten neu organisiert und erprobt.

Ab dem 1. Februar 2026 startet eine dreimonatige Testphase, in der telefonische Anfragen zu Schwerbehindertenangelegenheiten über die Behördennummer 115 entgegengenommen werden. Die Anrufe werden durch die Telefonservicecenter (TSC) der Städte Halle (Saale) und Magdeburg bearbeitet.

Ziel der Erprobungsphase ist es, die telefonische Erreichbarkeit zu verbessern, Anfragen zu bündeln und die Bearbeitung der stetig steigenden Zahl von Anträgen im Schwerbehindertenrecht zu unterstützen.

Erprobungsphase mit klar definiertem Umfang

Im Rahmen der Testphase übernehmen die Telefonservicecenter die bisherigen telefonischen Sprechzeiten des zuständigen Fachreferates, das heißt:

  • dienstags und donnerstags von 8 – 18 Uhr

Was können Bürgerinnen und Bürger erwarten?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Telefonservicecenter

  • beantworten allgemeine Fragen rund um das Schwerbehindertenrecht,
  • und erstellen bei Bedarf Tickets, die an das zuständige Fachreferat des Landesverwaltungsamtes weitergeleitet werden.

Sofern eine Anfrage nicht abschließend beantwortet werden kann, erfolgt die weitere Bearbeitung im Fachreferat. Die Rückmeldung an die Bürgerinnen und Bürger erfolgt anschließend durch das Landesverwaltungsamt.

Gemeinsames Projekt – Evaluierung nach drei Monaten

Das Projekt wird gemeinsam vom Landesverwaltungsamt Sachsen‑Anhalt sowie den Telefonservicecentern der Städte Halle (Saale) und Magdeburg umgesetzt. Die Servicecenter verfügen über langjährige Erfahrung in der Beantwortung von Bürgeranfragen und wurden gezielt für den Bereich Schwerbehindertenrecht geschult.

„Mit der Einbindung der Behördennummer 115 nutzen wir vorhandene Strukturen und Fachwissen, um die telefonische Erreichbarkeit im Schwerbehindertenrecht zu verbessern“, erklärt Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes. „Es handelt sich bewusst um eine Erprobungsphase. Erst die Auswertung der Anrufzahlen, Anliegenarten und Ticketbearbeitungen wird zeigen, in welchem Umfang eine Entlastung erreicht werden kann.“

Nach Ablauf von drei Monaten werden die gewonnenen Daten ausgewertet und über mögliche Anpassungen entschieden.

Hintergrund
Das Landesverwaltungsamt ist unter anderem zuständig für

  • die Feststellung von Graden der Behinderung,
  • die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen,
  • die Gewährung von Blinden‑ und Gehörlosengeld
  • sowie weitere Leistungen im Bereich des Schwerbehindertenrechts.

Ergänzend zur telefonischen Erreichbarkeit stehen auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes unter www.lvwa.sachsen-anhalt.de weiterhin umfangreiche Serviceangebote zur Verfügung, darunter:

  • Antragsformulare zum Download
  • Online‑Terminvergabe
  • Kontaktmöglichkeiten per E‑Mail
  • umfassende Informationsangebote zum Thema Schwerbehinderung

Hinweis
Die Behördennummer 115 ist eine bundesweit einheitliche Servicehotline der öffentlichen Verwaltung und dient der schnellen, bürgernahen Orientierung und Unterstützung bei Verwaltungsanliegen.