13.000 Haushalte in Sachsen-Anhalt werden durch das Statistische Landesamt befragt
Halle/StatLa. Nach ersten Ergebnissen aus der Mikrozensusbefragung 2024 gab es in Sachsen-Anhalt hochgerechnet 1.099.000 Haushalte. Davon waren 464.000 Einpersonenhaushalte und 635.000 Mehrpersonenhaushalte. Mit 64% (406.000.) entfiel der größte Anteil hier auf Haushalte mit 2 Personen. Diese Ergebnisse beruhen auf den Angaben von Stichprobenhaushalten.
Auch 2026 werden in Sachsen-Anhalt für den Mikrozensus rund 13.000 Privathaushalte vom Statistischen Landesamt befragt, zum Teil auch in 2 aufeinander folgenden Quartalen.
Diese repräsentative Haushaltsbefragung gibt Antworten auf viele Fragen von Politik, Wissenschaft und Medien: Unter welchen Bedingungen leben die Menschen in Sachsen-Anhalt? Wie ist die Bildungs- und Erwerbssituation der Bevölkerung? Wie viele Familien mit Kindern oder Alleinerziehende gibt es? Wie viele Menschen haben einen Migrationshintergrund? Der Mikrozensus liefert wichtige sozioökonomische Strukturinformationen zur Bevölkerung und ist für viele Sachfragen im Bereich Privathaushalte und Familien eine der belastbarsten statistischen Informationsquellen.
Im Jahr 2024 waren in Sachsen-Anhalt 998.000 Personen erwerbstätig, was einem Anteil von rund 47 % der Gesamtbevölkerung entsprach. Von den Erwerbstätigen waren 930.000 abhängig beschäftigt und 66 Tsd. selbstständig. Bei den Beschäftigten in einem abhängigen Arbeitsverhältnis entfiel der höchste Anteil mit 93 % auf die Gruppe der Angestellten und Arbeiterinnen bzw. Arbeiter (862 Tsd.).
273.000 Familien lebten 2024 in Sachsen-Anhalt. In 52 % (143.000) dieser Familien waren die Eltern verheiratet. Bei 19 % (51.000) waren die Eltern unverheiratet und bei 29 % (80.000) lebte ein alleinerziehender Elternteil mit Kind(ern).
Rund 236.000 Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter hatten einen Migrationshintergrund im weiteren Sinne. Darunter hatten 174.000 eigene Migrationserfahrung und waren damit selbst zugewandert.
Neu: Fragen zur Wohnsituation
Seit 2021 sind neben den Fragen zur europäischen Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) auch Fragen zur EU-weit durchgeführten Erhebung Private Haushalte in der Informationsgesellschaft (IKT) als Unterstichprobe im Mikrozensus integriert, sowie die Erhebung über den Arbeitsmarkt für alle Mitgliedstaaten der EU, dem sogenannten Labor Force Survey (LFS). Ergänzt wird die Befragung 2026 durch Fragen zur Wohnsituation.
Ausgewählte Haushalte erhalten Post
Haushalte, die im Rahmen der Stichprobenziehung für den Mikrozensus ausgewählt wurden, erhalten Post vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt. Um die an den ausgewählten Anschriften aktuell lebenden Haushalte zu ermitteln, nutzt das Statistische Landesamt Melderegisterangaben und setzt unterstützend rund 80 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte für Ortsbegehungen und die Durchführung der Befragung ein. Diese nehmen die Namen von den Klingelanlagen bzw. Briefkästen auf und unterstützen die durch sie kontaktierten Haushalte auf Wunsch telefonisch oder persönlich bei der Beantwortung der Fragen. Die sorgfältig ausgewählten und geschulten Erhebungsbeauftragten sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet.
Haushalte können Auskünfte auch online erteilen oder einen Papiererhebungsbogen selbst ausfüllen und direkt an das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt senden. Auch ein Telefoninterview mit dem Statistischen Landesamt ist möglich.
Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen nach den gesetzlichen Bestimmungen der Geheimhaltungspflicht und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht, sondern dienen ausschließlich der Hochrechnung zu Landes- bzw. Regionalergebnissen. Die Auskünfte werden nach Eingang der Unterlagen im Statistischen Landesamt anonymisiert. Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag am 7. Dezember 2016 beschlossene Mikrozensusgesetz (BGBl. I S. 2826). Die Qualität der Ergebnisse des Mikrozensus hängt dabei von der Einhaltung der repräsentativen Auswahl ab. Deshalb besteht für alle betreffenden Haushalte und Personen nach § 13 des Mikrozensusgesetzes in Verbindung mit § 15 des Bundesstatistikgesetzes für den überwiegenden Teil der Fragen eine Auskunftspflicht, die sich auf die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen bezieht.
Der Mikrozensus wird bereits seit 1957 jedes Jahr bei ca. 1 % aller Haushalte im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Es handelt sich um eine sogenannte Flächenstichprobe, das heißt, es werden nach einem statistisch-mathematischen Zufallsverfahren Straßenzüge bzw. Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen ausgelosten Gebäuden wohnen, werden bis zu 4-mal in 5 aufeinanderfolgenden Jahren befragt. Nach erfolgter 4. Befragung werden diese Haushalte durch neue Stichprobenhaushalte ersetzt.