Bundesrat für mehr Transparenz bei Benzinpreisen an Tankstellen

Tankstelle
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Berlin/BR. Der Bundesrat kritisiert die häufigen Änderungen der Kraftstoffpreise an Tankstellen. Mit einer am 21. November 2025 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, zu prüfen, wie Benzinpreise für Verbraucherinnen und Verbraucher transparenter gestaltet werden können.

Weniger Preiserhöhungen am Tag

Insbesondere solle die Bundesregierung prüfen, ob sich die mehrfachen Preiserhöhungen am Tag beschränken lassen. Preissenkungen sollen aber jederzeit erlaubt bleiben. Als Beispiel gilt hierbei Österreich, wo Tankstellenpreise nur einmal täglich erhöht werden dürfen. Zu prüfen sei auch, ob die Transparenz der Kraftstoffpreise steigt, wenn zwischen den Preisanpassungen zeitliche Mindestabstände – beispielsweise drei Stunden – eingeführt werden. Dies könnte zu weniger Preiserhöhungen führen, aber zugleich die Flexibilität der Kraftstoffanbieter bei der Preisgestaltung weniger stark einschränken, als im österreichischen Modell, so der Bundesrat.

Rund 18 Preisänderungen pro Tag

Ausgangspunkt ist der Abschlussbericht des Bundeskartellamts vom Februar 2025, der eine sinkende Preistransparenz an Tankstellen feststellt. Aufgrund von mittlerweile durchschnittlich 18 Preisänderungen pro Tag und Tankstelle sei es für Verbraucherinnen und Verbraucher immer schwieriger, günstige Tankzeitpunkte zu erkennen. Schon 2012 hatte der Bundesrat eine ähnliche Entschließung gefasst, damals bei deutlich weniger Preisänderungen am Tag.

Verbesserung der Transparenzstelle

Darüber hinaus regen die Länder an, die Arbeit der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) zu optimieren. Eine Begrenzung der täglichen Preisänderungen könnte nicht nur die Transparenz verbessern, sondern auch den Bürokratieaufwand verringern, da weniger Preisdaten übermittelt, weitergeleitet und veröffentlicht werden müssten. Dadurch würden sowohl Tankstellen als auch Informationsdienste und die Markttransparenzstelle entlastet.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugestellt. Gesetzliche Vorgaben, wann und wie diese darauf reagieren muss, gibt es nicht.