
Halle. PSt. Nach aktueller Vor-Ort-Begehung und Abwägung korrigiert die Stadt ihre Entscheidung zum Parkregime in der Tiergartenstraße: Das Schrägparken wird auch künftig beibehalten. Aus der Anwohnerschaft hatte es zahlreiche Hinweise gegeben, nachdem die Stadt das Schrägparken nicht mehr zugelassen hatte, um den vorhandenen Gehweg zu reaktivieren.
Hintergrund der Korrektur
Es handelt sich um die Rückseite des Zoos. Es besteht kaum Bedarf für den Gehweg, der sehr selten genutzt wird. Auf der wenig befahrenen Straße kann jederzeit der andere, gegenüberliegende Gehweg benutzt werden.
Tobias Teschner, Fachbereichsleiter Sicherheit betont mit Blick auf die Korrektur: „Die Umsetzung der Straßenverkehrsordnung unterliegt keineswegs einem Mehrheitsprinzip, ein echtes Gewohnheitsrecht kennt die Straßenverkehrsordnung nicht. Im Rahmen des Ermessens kann aber die bislang rechtmäßige und praktikable Nutzung berücksichtigt werden.“
Die aktuelle Entscheidung mache deutlich, dass eingehende Hinweise ernst genommen und im Rahmen des rechtlichen Rahmens inhaltlich geprüft, bewertet und abgewogen werden.