Sondervermögen: Halles OB Vogt kritisiert Verteilungsschlüssel

Dr. Alexander Vogt Halle
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Hohe Last der Oberzentren wird nicht berücksichtigt

Halle. PSt. Die Landesregierung hat am Dienstag, 16. September 2025, die Verteilung der Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes veröffentlicht, die in öffentliche Infrastruktur und die Schaffung von Wirtschaftswachstum fließen sollen. Oberbürgermeister Dr. Alexander Vogt lobt die unbürokratische Verteilung der Mittel, kritisiert aber gleichzeitig die Unterfinanzierung des Oberzentrums Halle (Saale) scharf.

Oberbürgermeister Dr. Alexander Vogt: „Ich begrüße die unbürokratische Zuweisung der Mittel. Damit können wir das Geld schnell ins Arbeiten bringen. Voraussetzung ist, dass auch die übergeordneten Behörden mittun und baufachliche Prüfungen den Kommunen überlassen. Sonst wird es nichts mit der schnellen Sichtbarkeit für die Einwohnerinnen und Einwohner.“

Vogt kritisiert jedoch insbesondere den Verteilungsschlüssel der Vereinbarung: „Der Lastenausgleich erfolgt nicht angemessen. Die Verteilung des Geldes folgt nicht wirtschaftlichen Kriterien und strukturellen Erfordernissen.“

Denn die Vereinbarung ergibt jetzt folgende durchschnittliche Verteilung der Mittel pro Kopf:

  • Im gesamten Landesdurchschnitt 734 Euro
  • In den Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden sind es im Durchschnitt 792 Euro
  • In der Stadt Dessau (75.000 Einwohner) 868 Euro
  • In der Stadt Halle (Saale) 511 Euro (werden die tatsächlichen Einwohnerzahlen laut städtischem Melderegister zu Grunde gelegt, sind es nur 477 Euro)

Es sei nicht nachzuvollziehen, warum Landkreise überproportional berücksichtigt werden.

Oberbürgermeister Dr. Vogt betont: „Es bleibt die Rolle Halles als funktionales Oberzentrum des südlichen Sachsen-Anhalts weitgehend unberücksichtigt. Wir tragen viel mehr als nur die Lasten für Infrastruktur und Daseinsvorsorge unserer Einwohnerschaft. Wir übernehmen Aufgaben und Funktionen für das Umfeld und für das ganze Land.“ Insofern müsse der Anteil, den Halle (Saale) mithin die kreisfeien Städte erhalten, auch in einer ausgewogenen Relation stehen: 20 Prozent von den 1,568 Mrd. Euro sei zu wenig vom Kuchen. Denn von den 2,135 Mio. Einwohnern Sachsen-Anhalts leben rund 560.000 in den kreisfreien Städten, davon knapp 245.000 in Halle (Saale); Quelle: städt. Melderegister.

„Die Kombination von Fläche und Einwohnerzahl ist die falsche Basis der Finanzverteilung. Das erinnert an das Gießkannenprinzip“, so Vogt, für den feststeht: „Will der Osten erfolgreich sein, braucht er Leuchttürme. Das können nur die Agglomerationen der Oberzentren wie Halle (Saale) sein. Das Geld muss dorthin. Das schafft Sogeffekte und nützt am Ende auch den Kommunen in der Fläche.“

Grundsätzlich dürfe der Investitionszuschuss nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass Land und Bund die Kommunen überbordend mit gesetzlich verpflichtenden Aufgaben belasten und dass deshalb die kommunalen Haushalte bundesweit in eine – seit der Gründung der Bundesrepublik – noch nie dagewesene strukturelle Schieflage geraten sind. Das „einmalige investive Trostpflaster“ helfe, aber: „Wenn der Patient fortlaufend zu wenig Nahrung bekommt, stirbt er auch mit Pflaster trotzdem irgendwann“, so OB Dr. Vogt.

Inzwischen habe die Stadt einen Investitionsbedarf im Infrastrukturbereich von rund 1 Mrd. Euro zu verzeichnen. Dazu gehören unter anderem Brücken- und Straßenerneuerung, Geh- und Radwege, Klimaschutz, Feuerwehr, Schul- und Sporthallen sowie Ver- und Entsorgungsinfrastruktur. So benötige die Stadt u.a. Geld für Stadtteile wie Neustadt oder auch Ammendorf, um hier grundlegende Infrastrukturverbesserungen vornehmen zu können.

Die Stadt Halle (Saale) setzt große Hoffnungen auf den sogenannten Landesarm. Einen Topf, den das Land aus dem Sondervermögen zusätzlich zur Verfügung hat. Daraus kann das Land weitere Projekte in den Kommunen fördern.

Oberbürgermeister Dr. Alexander Vogt: „Hier müssen wir unsere Möglichkeiten über die halleschen Vertreter in der Landespolitik nutzen. Ich baue auf deren Engagement.“ Zum Beispiel für das erforderliche Wasserwerk Beesen, das für die wirtschaftliche Entwicklung der Kreise und Gemeinden im gesamten Landessüden gebraucht werde und aus dem Landesarm finanziert werden könnte.

Schließlich macht der Oberbürgermeister noch auf eine Formulierung im Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) aufmerksam, in dem es im § 2 heißt, dass finanzschwache Kommunen notwendig besonders zur berücksichtigen sind, und mahnt: „Ich hoffe, dass sich Bund und Land mit Blick auf die Oberzentren noch einmal bewegen.“

Hintergrund
Aus dem Sondervermögen des Bundes (Länder- und Kommunal- Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) erhält Land Sachsen-Anhalt 2,61 Mrd. Euro.
Davon sollen 60 % an die Kommunen gehen. Das Landes-Kabinett hat am Dienstag, 16. September, beschlossen, die 2,61 Milliarden Euro wie folgt zu verteilen: 1,568 Mrd. (60 %) sollen pauschal an die Kommunen gehen. Davon erhalten die kreisfreien Städte 310 Mio; die Stadt Halle (Saale) als Oberzentrum rund 115,6 Mio. Euro.