Halle. BPol. Am Donnerstag, 24. April 2025, machten Sicherheitsmitarbeiter der Bahn eine Streife der Bundespolizei im Hauptbahnhof Halle (Saale) um 1210 Uhr auf einen Mann aufmerksam, der sich auf Bahnsteig 2 befand und ein aktuelles Hausverbot besitzt. Die Beamten kontrollierten den 47-Jährigen daraufhin. Bei der sich anschließenden Überprüfung seiner Personalien im Fahndungssystem der Polizei wurde bekannt, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg vorlag. Demnach wurde er wegen Leistungserschleichung zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt. Weder zahlte er den auferlegten Betrag, noch stellte er sich der Haftstrafe. Folglich erließ die Staatsanwaltschaft im April 2025 den Haftbefehl.
Dies eröffneten die Beamten dem Gesuchten, nahmen ihn fest und mit in die Räumlichkeiten der Bundespolizei. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,38 Promille. Den haftabwendenden Betrag konnte der Deutsche nicht aufbringen und wurde nach Abschluss der erforderlichen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Zudem erhält er eine neue Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs.
Die ausschreibende Behörde erhielt abschließend Kenntnis vom Vollzug des Haftbefehls.
