Landespolizei kontrolliert erneut verstärkt am “Carfreitag”

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Magdeburg. MI. Wie schon in den Jahren zuvor nimmt die Landespolizei Sachsen‑Anhalt die Fahrzeugtunerszene am Karfreitag ins Visier und wird umfangreiche Kontrollen vornehmen. Denn der Freitag vor dem Osterwochenende ist einer der Höhepunkte der Szene: Insbesondere im Harz, in Blankenburg und im Bereich der Landestraße 96 und unmittelbar an der Rappbodetalsperre versammelt sich die Anhängerschaft, um ihre Schätze zu präsentieren und Wissen auszutauschen. Und so machen die Autoliebhaber den Karfreitag zum sogenannten „Carfreitag“.

Obwohl der Landkreis Harz über Ostern den beliebten Straßentunnel der Rappbodetalsperre bei Rübeland für Auto- sowie Motorradfahrerinnen und -fahrer sperrt, wird weiterhin ein hohes Aufkommen modifizierter Fahrzeuge erwartet.  

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Auch in diesem Jahr ist die Polizei wieder vor Ort und wird die Einhaltung von rechtlichen Vorschriften überwachen. Niemand hat etwas gegen teilweise aufwendig umgestaltete Fahrzeuge. Jedoch gilt: Nicht alles, was verbaut werden kann, ist auch erlaubt. Deshalb schauen die Kolleginnen und Kollegen genau hin. Es geht schließlich um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Die Bilanz der Kontrollen aus dem letzten Jahr unterstreicht die Notwendigkeit, dass die Polizei intensiv kontrolliert.“

Im vergangenen Jahr kamen allein in Blankenburg 1.000 Menschen mit mehr als 300 Fahrzeugen zusammen. Die Polizei kontrollierte, ob sich die Umbauten im Rahmen des rechtlich zulässigen bewegten. Insgesamt wurden mehr als 350 Fahrzeuge von den Polizeiexperten unter die Lupe genommen: 153 Fahrzeuge waren zu beanstanden; hierbei wurden 146 Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Bei 24 Fahrzeugen waren die Mängel so erheblich, dass dies zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führte. In 15 Fällen untersagten die Kolleginnen und Kollegen der Polizei die Weiterfahrt. Doch nicht nur die Fahrzeuge selbst standen im Blick der Polizei: So waren Fahrzeugführer ohne Fahrerlaubnis und auch unter dem Einfluss von Alkohol bzw. Betäubungsmitteln unterwegs. Hier fertigten die Beamten entsprechende Strafanzeigen.