Halle. PSt. Die drei kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts fordern vom Land Sachsen-Anhalt eine faire und bedarfsgerechte Finanzausstattung der Oberzentren. Dies geht aus einem gemeinsamen Positionspapier hervor, das Magdeburgs Oberbürgermeisterin Simone Borris, Halles Oberbürgermeister Dr. Alexander Vogt und der Oberbürgermeister von Dessau-Roßlau, Dr. Robert Reck, heute vorgestellt haben.
„Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau tragen im Landesentwicklungsplan als Oberzentren des Landes in besonderem Maße Verantwortung für Bildung, Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur und Infrastruktur“, betonen die drei Stadtspitzen. „Oberzentren übernehmen Leistungen für ihr Umland. Das ist Teil ihrer Funktion und ihrer Verantwortung. Aber diese Verantwortung muss auch finanziell untersetzt sein. Eine angemessene und verlässliche Finanzausstattung ist deshalb die wichtigste Voraussetzung. Gegenüber anderen Städten und Gemeinden im Land ist die Finanzsituation der kreisfreien Städte aber am schwierigsten.“
Die Stadt Halle (Saale) sieht neben einer besseren kommunalen Finanzausstattung auch Handlungsbedarf bei den kommunalen Steuerungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum. „Dazu gehört insbesondere eine Anpassung der Regelungen für Bewohnerparkausweise“, sagte Halles Oberbürgermeister Dr. Alexander Vogt. „Das Straßenverkehrsgesetz des Bundes räumt den Ländern die Möglichkeit ein, eigene Regelungen für Bewohnerparkausweise zu schaffen. Sachsen-Anhalt hat bislang jedoch keine entsprechende landesrechtliche Regelung erlassen und die Zuständigkeit auch nicht auf die Kommunen übertragen. Die Stadt Halle spricht sich deshalb dafür aus, den Kommunen künftig mehr Gestaltungsspielraum bei entsprechenden Regelungen einzuräumen.“
Zugleich weist Halles Oberbürgermeister auf die begrenzten kommunalen Befugnisse bei der Verkehrsüberwachung in Fußgängerzonen durch Rad- und E-Roller-Verkehr hin. „In Sachsen-Anhalt ist die Überwachung des fließenden Verkehrs grundsätzlich Aufgabe der Polizei. Andere Städte wie Köln oder Frankfurt am Main setzen kommunale Verkehrs- und Ordnungsdienste bereits umfassender bei der Kontrolle des fließenden Verkehrs in Fußgängerzonen ein“, verweist Dr. Alexander Vogt auf die Regelungen in anderen Bundesländern. „Durch eine Überprüfung und Anpassung der landesrechtlichen Zuständigkeitsregelungen könnte der kommunale Handlungsspielraum erweitert werden.“