Autobahnraser fährt freihändig 417 km/h – Kein Verfahren möglich

Justitita
© H@llAnzeiger

Naumburg. GSA. Das Verfahren gegen einen Autobahnraser, der im Juli 2021 die A2 in Sachsen-Anhalt mit bis zu 417 km/h freihändig befahren hat, bleibt eingestellt. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hat eine Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens zurückgewiesen.

Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, im Juli 2021 mit einem Bugatti Chiron die A2 bei Burg mit bis zu 417 km/h befahren und zeitweise beide Hände vom Lenkrad genommen zu haben.

Das Problem: Weder war die Geschwindigkeit von bis zu 417 km/h ein Gesetzesverstoß, noch das freihändige Fahren bei dieser Geschwindigkeit.

Der Umstand, dass sich ein Mensch in einem von ihm gesteuerten Kraftfahrzeug mit einer
Geschwindigkeit von annähernd 116 m je Sekunde fortbewegt, mag äußerst leichtsinnig und
lebensmüde erscheinen, erfüllt jedoch nicht ohne Weiteres den Straftatbestand. […]  Eine solche Annahme ergab sich auch nicht aus dem Umstand, dass der Beschuldigte (kurzzeitig) freihändig gefahren ist.”, so die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg.