Glücksspielbehörde warnt vor Weihnachtslotterie „El Gordo“

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Halle. GGL. Die Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle warnt vor einer Teilnahme an der beliebten spanischen Weihnachtslotterie „El Gordo“. Das Angebot der Weihnachtslotterie im Internet ist in Deutschland nicht erlaubt. Dennoch gibt es illegale Glücksspielanbieter, die eine Online-Teilnahme an „El Gordo“ bewerben.

Das Angebot der Weihnachtslotterie auf diesen Internetseiten ist illegal, da anstelle der Teilnahme an der eigentlichen Weihnachtslotterie lediglich auf den Ausgang der Lotterie gegenüber einem Dritten gewettet und somit kein Vertrag mit dem staatlichen Lotterieveranstalter abgeschlossen wird, so die Behörde. Diese sogenannten „Zweitlotterien“ sind in Deutschland nicht erlaubt.

In diesem Zusammenhang weist die Behörde zudem darauf hin, dass die Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel gemäß § 285 StGB strafbar ist und mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft werden kann.