Stadt startet Kampagne für mehr Verkehrssicherheit

Fahrrad Abstand
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Halle. Statd. In einer gemeinsamen Kampagne weisen Halle (Saale) und Magdeburg auf den Überholabstand zwischen Radfahrenden und Kfz hin: An den Heckflächen von Bussen machen in beiden Städten Grafiken darauf aufmerksam, dass die Straßenverkehrs-Ordnung beim Überholen von Radfahrern innerorts einen Abstand von mindestens 1,50 Meter vorschreibt.

Seit März und bis 31. Mai 2023 sowie vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2023 werden die entsprechend ausgestatte Busse in Halle (Saale) unterwegs sein. Unterstützt wird die Kampagne vom Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt.

Der Radbeauftragte der Stadt Halle (Saale), Ralf Bucher: „Immer wieder kommt es zu gefährlichen Situationen für Radfahrende infolge von zu engen Überholvorgängen. Aus diesem Grund haben die Stadtverwaltungen Halle (Saale) und Magdeburg diese Kampagne gestartet. Sie soll dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und letztlich den Radverkehr weiter zu stärken.“

Der Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden ist bereits seit 2020 festgelegt: Innerorts muss mindestens 1,50 Meter Abstand zwischen Kfz und Radfahrenden eingehalten werden, außerorts 2 Meter. Diese Abstandsmaße gelten auch dann, wenn Radfahrende auf Verkehrsflächen fahren, die per Markierung vom Fahrbereich der Kfz abgetrennt sind, also auch bei Schutzstreifen (gestrichelte schmale Linie) und Radfahrstreifen (durchgezogene breite Linie).