Zweiter Heizkostenzuschuss für Wohngeldberechtigte, BAföG-Empfänger und Azubis

Geldscheine
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Der Bundesrat hat Änderungen am Heizkostenzuschussgesetz gebilligt, die der Bundestag zuvor beschlossen hatte. Das Gesetz ermöglicht einen zweiten Heizkostenzuschuss an bedürftige Haushalte auszuzahlen, die beim vorigen Heizkostenzuschuss noch nicht berücksichtigt wurden.

Den Heizkostenzuschuss erhalten demnach

  • Haushalte, die in mindestens einem Monat im Zeitraum vom 01. September bis zum 31. Dezember 2022 wohngeldberechtigt sind. Sie bekommen den Zuschuss gestaffelt nach Haushaltsgröße.

  • Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem BAföG sowie von Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen, wenn die Leistungsberechtigung für mindestens einen Monat im maßgeblichen Zeitraum von 01. September bis 31. Dezember 2022 bestand. Für sie sieht das Gesetz einen pauschalen Zuschuss vor.