DPolG Sachsen-Anhalt fordert konsequente Maßnahmen nach Eskalation in Magdeburg

Gewerkschaft der Polizei
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Magdeburg/DPolG. Die Sicherheitslage in manchen deutschen Fußballstadien gibt nach Auffassung der DPolG seit Jahren Anlass zu erheblicher Sorge. Trotz zahlreicher Gespräche, Ankündigungen und öffentlicher Bekenntnisse wurden bislang keine Maßnahmen umgesetzt, die geeignet wären, die Sicherheit von Beschäftigten, Einsatzkräften sowie friedlichen Stadionbesucherinnen und -besuchern nachhaltig zu gewährleisten. Dieser Zustand ist aus Sicht der DPolG nicht länger hinnehmbar.

Olaf Sendel, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Sachsen-Anhalt, erklärt hierzu: „Die Ausschreitungen im Zusammenhang mit dem Fußballspiel zwischen dem 1. FC Magdeburg und Dynamo Dresden haben in erschreckender Deutlichkeit gezeigt, wie weit die Eskalation inzwischen fortgeschritten ist. Die zahlreichen vorliegenden Videoaufnahmen belegen eindeutig, dass es sich nicht um das Handeln einzelner Straftäter handelt. Vielmehr agierten hunderte Personen gemeinschaftlich aus einer Menschenmenge heraus. Genau hierin liegt nach unserer Auffassung das Kernproblem: organisierte, kollektive Gewalt, die bewusst in Kauf genommen oder zumindest geduldet wird.“

Als Gewerkschaft hat die DPolG gegenüber dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und der Deutschen Fußball Liga (DFL) die Durchführung von Geisterspielen gefordert. Eine Rückmeldung von DFB und DFL liegt inzwischen vor. Beide teilen die Auffassung, dass beim Fußball die Werte des Sports im Vordergrund stehen müssen und Fußballspiele für alle Beteiligten sicher sein müssen. Diese Rückmeldung bewertet die DPolG als positives Signal. Ob es tatsächlich zu den von uns geforderten Geisterspielen kommen wird, entscheidet die unabhängige Gerichtsbarkeit der Verbände. Dieses Vorgehen ist nach Auffassung von Olaf Sendel ausdrücklich legitim.

Zwischenzeitlich hat die DPolG auch den Vorstand des 1. FC Magdeburg schriftlich kontaktiert und ihre konkreten Forderungen übermittelt.

Diese umfassen:

  • die Überarbeitung des Sicherheitskonzeptes gemeinschaftlich mit den BOS,
  • die Einführung personalisierter Tickets (Namensnennung auf dem Ticket) in Verbindung mit einem Personaldokument, um Weiterverkauf und anonyme Stadionbesuche wirksam zu erschweren,
  • lebenslange Stadionverbote für bekannte Gewalttäter sowie Wiederholungstäter,
  • eine verbindliche Überprüfung von Ordnern und Sicherheitspersonal durch den Verein vor jedem Einsatz, einschließlich der verpflichtenden Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis,
  • eine flächendeckende intelligente Videoüberwachung im Stadion,
  • die konsequente Durchsetzung eines Vermummungsverbots im Stadion sowie der Einsatz einer ausreichend dimensionierten Anzahl von Ordnern zur jederzeitigen Kontrolle dieses Verbots.

Darüber hinaus vertritt die DPolG die Auffassung, dass die Kosten des Polizeieinsatzes vollumfänglich für das betroffene Spiel sowie für zukünftige Fußballspiele den Veranstaltern in Rechnung gestellt werden sollen. Andernfalls werden diese Kosten von der Allgemeinheit, also dem Steuerzahler, getragen. Insbesondere dann, wenn Polizeibeamtinnen und -beamte im Einsatz verletzt werden und infolgedessen zeitweise oder dauerhaft nicht dienstfähig sind und zusätzlich Behandlungskosten bezahlt werden müssen, entstehen erhebliche Folgekosten. Diese Forderung wird die DPolG zeitnah in den politischen Raum einbringen.