Der Bundesrat hat heute einstimmig die Verlängerung der Geltungsdauer der Regierungsverordnung zum Energiesparen für Unternehmen, Privathaushalte und öffentliche Bereiche zugestimmt. Sie gilt nun bis zum 15. April 2023 – ursprünglich bis zum 28. Februar 2023.
Die Einsparvorgaben betreffen:
- das Beheizen von Wohnungen,
- das Beheizen von Schwimmbädern,
- die Höchsttemperaturen für Luft und Warmwasser in öffentlichen Arbeitsstätten sowie
- die Beleuchtung von Gebäuden, Denkmälern und Werbeanlagen
Hintergrund der im September 2022 in Kraft getretenen Verordnung war das Ausrufen der Frühwarn- bzw. Alarmstufe im Notfallplan Erdgas durch die Bundesregierung im März bzw. Sommer 2022, um eine Gasmangellage infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine zu verhindern. Da sich die Lage bisher noch nicht entspannt hat, hat es die Bundesregierung für nötig erachtet, die Geltungsdauer zu verlängern.
Desweiteren warnte der Bundesrat vor einem Risiko einer Gasmangellage, da die Füllstände der Gasspeicher sinken und ein notwendiges Füll-Level möglicherweise nicht gehalten werden kann. Daher wurde die Bundesregierung mit der Prüfung der Gasversorgungslage (auch an den Energie-Märkten) beauftragt. Hiernach könnte die Verordnung nach dem 15. April 2023 wieder in Kraft treten.