Darmkrebsmonat März: Früh erkannt, ist Darmkrebs gut heilbar

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Magdeburg. KVSA. In Deutschland sterben jedes Jahr etwa 23.000 Menschen an Darmkrebs, die Zahl der Neuererkankungen liegt bei etwa 55.000. – Der März steht bundesweit im Zeichen der  Darmkrebsvorsorge. Zu den Initiatoren der Aufklärungskampagne gehören die Felix Burda Stiftung, die Stiftung LebensBlicke und der Verein Netzwerk gegen Darmkrebs.

„Früh erkannt, ist Darmkrebs gut heilbar“, betont Dr. Jörg Böhme, Hausarzt und Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA), und appelliert an alle, die 50 Jahre und älter sind: „Lassen Sie Ihren Darm checken!“

Wer eine Einladung zur Darmkrebs-Früherkennung erhält…

… sollte diese bitte wahrnehmen. Darmkrebs gehört zu den häufigsten Krebserkrankungen. Und das Risiko, daran zu erkranken, nimmt mit dem Alter zu. Deshalb erhalten gesetzlich Versicherte zwischen 50 und 65 Jahren alle 5 Jahre eine Einladung zur Darmkrebs-Früherkennung. Die Kosten tragen die gesetzlichen Krankenkassen.

Wer kann einen solchen Darmkrebs-Check vornehmen und wie läuft dieser ab?

Dafür kann ein Termin beim Hausarzt vereinbart werden oder auch bei bestimmten Fachärzten. Neben dem ärztlichen Beratungsgespräch gehört zum Check ein Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl. Ist das der Fall, kann dies ein erster Hinweis auf Darmkrebs sein und es sollte eine Darmspiegelung folgen. Nur so lässt sich Darmkrebs sicher ausschließen oder bestätigen. Werden Krebsvorstufen entdeckt, können diese gleich entfernt werden.

Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt den Darm vorsorglich spiegeln?

Im Falle der Vorsorge gilt: Alle gesetzlich Krankenversicherten haben Anspruch auf zwei Darmspiegelungen zur Früherkennung im Abstand von mindestens zehn Jahren. Männer haben ab 50 Jahren Anspruch, da sie ein höheres Risiko als Frauen haben, an Darmkrebs zu erkranken. Bei Frauen liegt die Altersgrenze bei 55 Jahren.

Ab 50 Jahren haben Frauen und Männer Anspruch auf regelmäßige Stuhltests – bis sie sich für eine Darmspiegelung entscheiden. Im Falle des Verdachts einer Erkrankung wird der behandelnde Arzt die erforderlichen Untersuchungen veranlassen, dies kann auch eine Darmspiegelung sein.