
Halle. BPol. Am Mittwoch, 28. August 2024, sprach ein Mann gegen 4 Uhr Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn in der Haupthalle des Hauptbahnhofes Halle (Saale) an und teilte diesen mit, dass er per Haftbefehl gesucht wurde und zur zuständigen Bundespolizei möchte. Diese wurde unverzüglich kontaktiert und eine Streife begab sich sofort in Richtung des Ereignisortes.
Bei der Überprüfung seiner Personalien im Fahndungssystem der Polizei wurden die Beamten fündig: Die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) suchte per Vollstreckungshaftbefehl nach dem Deutschen. Demnach verurteilte ihn das Amtsgericht Merseburg bereits im August 2023 wegen Diebstahls in zwei Fällen rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen. Zwei der geforderten 120 Tagessätze zahlte der Verurteilte bereitwillig, doch dann blieben die Zahlungen aus. Dem Strafantritt stellte er sich, trotz ergangener Ladung, bisher nicht. Folglich erließ jene Staatsanwaltschaft den Haftbefehl im Juli dieses Jahres. Die Bundespolizisten eröffneten ihm diesen, nahmen ihn fest und für die weiteren notwendigen Maßnahmen mit auf das Bundespolizeirevier.
Den freiheitserlösenden Betrag von 1.180 Euro konnte der Gesuchte nicht aufbringen und wurde infolgedessen in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt gebracht. Die ausschreibende Behörde wurde entsprechend über den Vollzug und den neuen Aufenthaltsort des 33-Jährigen informiert.