Bundespolizei in Sachsen-Anhalt beteiligte sich an “Rail-Action-Day”

S-Bahn
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Magdeburg/Halle. BPol. Vom 25. bis zum 26. Juni 2026 fand für 24 Stunden eine gemeinsam koordinierte Aktion der europäischen Bahn- und Transport-Polizeien im Rahmen des Netzwerkes “RAILPOL” statt. Hierbei handelt es sich bereits um die zweite Maßnahme dieser Art, das aktuelle Kalenderjahr betreffend. Mit intensivem Vorgehen beteiligte sich auch die Bundespolizeiinspektion Magdeburg daran, welche für die bahnpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung im gesamten Bundesland Sachsen-Anhalt zuständig ist.

Schwerpunktthemen bildeten Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen gegenüber Personen in Zügen und Bahnhöfen im Rahmen der Risikoprävention. Besonders herrenlose sowie aufbewahrte Gegenstände in unverschlossenen Schließfachanlagen gerieten dabei in den Fokus. Auch der richtige Umgang mit Reisegepäck im Allgemeinen wurde durch gezielte Sensibilisierung den Reisenden und Beschäftigten in und an den Bahnhöfen nahegebracht. In Summe konnten mehrere Fahndungstreffer erzielt und die ausschreibenden Behörden jeweils in Kenntnis gesetzt werden.

Beispiele
Um 17.25 Uhr kontrollierten Beamte am Haltepunkt Halle (Saale) Silberhöhe einen 31-Jährigen. Die Überprüfung seiner Personalien brachte einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig wegen Diebstahl zum Vorschein. Das Strafmaß umfasst 400 Euro Geldstrafe oder 25 Tage Haft. Der polnische Staatsangehörige konnte die geforderte Summe nicht zahlen. Demnach brachten Bundespolizisten den Gesuchten in ein Gefängnis.

Um 02.30 Uhr trank ein 45-Jähriger in der Bahnhofslounge im Hauptbahnhof Halle (Saale) zwei Bier. Beim sich anschließenden Bezahlvorgang gab er an, keinerlei Bargeld oder Zahlungsmittel zu besitzen. Demnach wurde die Bundespolizei informiert. Die Einsatzkräfte stellten die Personalien des Mannes fest und überprüften diese im Informationssystem der Polizei. Gegen den Deutschen lag ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) wegen Betruges in drei Fällen vor. Den haftabwendenden Betrag von 1.440 Euro konnte der Gesuchte nicht aufbringen und wurde nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, in der er seine 60-tägige Haft angetreten hat. Zudem erhielt er eine erneute Strafanzeige wegen Betruges. Der erfolgreiche Einsatz trug maßgeblich zu einer Steigerung des subjektiven Sicherheitsempfindens bei der Bevölkerung, den Reisenden in den Bahnhöfen und Zügen sowie bei den Kundenbetreuerinnen, Kundenbetreuern und weiteren Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeitern der Bahn bei.