Fahren ohne Fahrschein führt zur Feststellung von offenen Haftbefehlen

Bundespolizei
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Halle. BPOLI. Am vergangenen Samstag, 23. September 2023, erhielt die Bundespolizeiinspektion gegen 13.30 Uhr die Meldung, dass sich in einem ICE von Erfurt nach Halle zwei männliche Personen ohne erforderliche Fahrscheine und Ausweispapiere befinden.

Eine Streife des Bundespolizeireviers Halle begab sich zum betreffenden Bahnsteig am Hauptbahnhof Halle, um den Sachverhalt nach Ankunft des Zuges aufzuklären. Der Zugbegleiter des Intercityexpresses bestätigte gegenüber den Beamten die Aussagen und händigte ihnen die beiden Fahrpreisnacherhebungen aus.

Da die Personalienfeststellung der Tatverdächtigen vor Ort nicht möglich war, entschieden sich die Beamten, diese mit zur Dienststelle zu nehmen. In den Diensträumen des Bundespolizeireviers wurden die Identitäten der beiden 48- und 33-jährigen Vietnamesen festgestellt. Die Überprüfung der Personalien ergab im Ergebnis jeweils einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg. So wurde der 33-jährige Vietnamese im März 2023 vom Amtsgericht Regensburg wegen des unerlaubten Aufenthaltes in Deutschland zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen verurteilt. Da er weder den Zahlungen nachkam, noch sich – trotz vorheriger Ladung – dem Strafantritt stellte, wurde der Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft am 14. September 2023 erlassen.

Der 48-jährige Vietnamese wurde wegen desselben Deliktes ebenfalls im März dieses Jahres zu einer Geldstrafe von insgesamt 900 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt. Da er, wie sein Begleiter, weder den Zahlungen nachkam, noch sich den Strafantritt stellte, wurde auch gegen ihn der Haftbefehl bereits im Juni dieses Jahres erlassen. Beide Reisenden konnten die erhobene Geldstrafe bezahlen und nach Beendigung aller polizeilich notwendigen Maßnahmen ihre Weiterreise fortsetzen.

Die Bundespolizisten informierten die ausschreibende Behörde über den Aufgriff und den Eingang der Geldstrafen.

Da die Männer ohne erforderliche Ausweispapiere angetroffen wurden, besteht der Verdacht des unerlaubten Aufenthaltes. Dieser Sachverhalt wurde an die zuständige Landespolizei übergeben. Weiterhin erwartet die Beiden ein neues Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrscheins.