Alkoholisierter 41-Jähriger beleidigt und greift Bundespolizisten an

Polizei
© H@llAnzeiger

Halle. PBOLI. Am Montag, den 17. April 2023 wurde das Bundespolizeirevier Halle durch die Notfallleitstelle der Bahn gegen 07:00 Uhr über einen Reisenden in einem Intercity-Express auf der Strecke Berlin – Halle informiert, welcher keinen Fahrschein vorzeigen konnte. Zudem verweigerte er der Zugbegleiterin die Herausgabe seiner Personalien. Folglich sollte er von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden, was der Mann aber ebenfalls nicht einsah. 

Erst nach mehrmaligen Aufforderungen verließ der 41-Jährige den Zug. Auch auf dem Bahnsteig veränderte er sein aggressives Verhalten gegenüber den Beamten keineswegs. Nur unter Protest händigte er einen abgelaufenen Pass aus. Zur zweifelsfreien Identitätsfeststellung wurde der Mann mit auf das Revier genommen. Auch dieser Aufforderung kam er nur widerwillig nach und beleidigte die Beamten lautstark.

Bei der anschließenden Durchsuchung warf er seine Schuhe in Richtung eines Beamten, griff diesen mit Schlägen in Richtung dessen Oberkörper an und beleidigte die Einsatzkräfte wiederholt mit ehrverletzenden Worten.

Er musste zu Boden gebracht und gefesselt werden. Hierbei wehrte er sich massiv, versuchte sich aus dem Festhaltegriff herauszuwinden, trat gezielt nach den Bundespolizisten und zerrte an der Dienstkleidung eines Beamten, wobei dessen Hemd beschädigt wurde. Bei der Durchsuchung des Mannes wurden sieben hochwertige, originalverpackte Cremes sowie ein Paar neue und ungetragene ebenfalls hochwertige Marken-Damen-Turnschuhe aufgefunden. Einen Kaufbeleg konnte der aus der Ukraine stammende Mann für jene Produkte (Warenwert etwa 578 Euro) nicht vorweisen, weshalb für die Beamten der Straftatverdacht des Diebstahls im Raum stand und die aufgefundenen Sachen sichergestellt wurden. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest brachte einen Wert von 1,3 Promille.

Da der bereits in der Vergangenheit bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretene Mann keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, boten die Beamten den Sachverhalt wegen des Erschleichens von Leistungen, Beleidigung, Sachbeschädigung sowie des tätlichen Angriffs auf und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte der Staatsanwaltschaft Halle für ein sogenanntes beschleunigtes Verfahren1 an.

Die Staatsanwaltschaft beantragte beim Amtsgericht Halle die Vorführung des Mannes. Der 41-Jährige wurde am Nachmittag zu fünf Monaten Gesamtfreiheitsstrafe, welche zu zwei Jahren Bewährung aus-gesetzt wurde, verurteilt.

Hinsichtlich der im Raum stehenden Diebstähle dauern die Ermittlungen an.

______________________
1 Ein solches Verfahren wird bei Tätern angestrebt, die z. B. über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen und kleinere Delikte begangen haben. Der Sachverhalt muss einfach gelagert sein und der Tathergang sowie der Tatverdächtige zweifelsfrei feststehen. Durch die schnelle Verurteilung soll einem Entzug der Strafverfolgung entgegengewirkt werden.