1.050 Euro Geldstrafe und Ausreiseaufforderung für Georgier

Polizei
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Festgestellte gefälschte Dokumente führen zu beschleunigten Verfahren 

Halle. BPOLI. Bereits am Montag, den 11. Juli 2022, wurde die Bundespolizei durch eine Mitarbeiterin der Reisebank im Hauptbahnhof Halle (Saale) gegen 10:40 Uhr über den Verdacht einer gefälschten bulgarischen Identitätskarte informiert.

Zuvor hatte ein Mann unter Verwendung dieser versucht, einen Geldtransfer vorzunehmen. Nachdem die Mitarbeiterin gegenüber dem Mann an der Echtheit des Dokuments zweifelte, flüchtete dieser und ließ die Identitätskarte in der Bank zurück. Eine Streife der Bundespolizei konnte den 29-Jährigen nach einer kurzen Nahbereichsfahndung stellen und nahm ihn für alle weiteren Maßnahmen mit zur Dienststelle.

Bei der sich anschließenden Durchsuchung fanden die Bundespolizisten unter anderem auch einen bulgarischen Führerschein. Die Überprüfung der beiden bulgarischen Dokumente erhärteten den Verdacht der Urkundenfälschung. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass es sich bei dem Mann, welcher die Dokumente nutzte, um einen 29-jährigen Georgier handelte. Er ließ sich in seiner Vernehmung zum Tatvorwurf der Urkundenfälschung ein und gab an, mit Hilfe des Dokuments in Deutschland einer regelmäßigen Arbeit nachzugehen. Hierbei wurde er als Fahrer eingesetzt. Im Besitz eines georgischen Führerscheins ist er nicht, sodass sich die Ermittlungen wegen des Führens eines Fahrzeuges ohne erforderliche Erlaubnis und Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz ausweiteten.

Nach Rücksprache mit der zuständigen Ausländerbehörde und der Staatsanwaltschaft Halle wurde aufgrund der geeigneten Umstände die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens für den kommenden Tag angestrebt. Der Tatverdächtige verbrachte die Nacht im zentralen Polizeigewahrsam und wurde am gestrigen Tag um 13:00 Uhr durch die Bundespolizei im Amtsgericht Halle vorgeführt und zu einer Geldstrafe von 1.050 Euro verurteilt. Zudem erhielt er durch die Ausländerbehörde eine Ausreiseaufforderung, nach der er die Bundesrepublik innerhalb der nächsten 14 Tage zu verlassen hat.