48-Jähriger muss wegen versuchter Nötigung ins Gefängnis

JVA Halle Justizvollzug
© H@llAnzeiger

Halle. BPOLI. Die Bundespolizei kontrollierte am 11. August 2022 gegen 23 Uhr einen 48-Jährigen im Hauptbahnhof Halle (Saale). Der Abgleich seiner Personaldaten im polizeilichen Informationssystem ergab, dass der Deutsche durch die Staatsanwaltschaft Halle per Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde.

Bereits im September 2019 verurteilte ihn das Amtsgericht Merseburg wegen versuchter Nötigung zu 900 Euro Geldstrafe oder 30 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Der Mann stellte sich jedoch dem Strafantritt trotz ergangener Ladung nicht. Somit erging der Haftbefehl, welchen ihm die Bundespolizisten eröffneten. Der Verurteilte wurde zur Dienststelle am Hallenser Hauptbahnhof gebracht. Bei der Durchsuchung des mitgeführten Rucksacks konnte zudem ein Einhandmesser mit feststellbarer Klinge aufgefunden und sichergestellt werden.

Da der 48-Jährige die offene Forderung von 900 Euro nicht aufbringen konnte wurde er durch die eingesetzte Streife an die Justizvollzuganstalt Halle übergeben. Zudem erhält er Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und Führen einer Waffe in der Waffenverbotszone des Hallenser Hauptbahnhofes.