Hauptbahnhof: 67-Jähriger muss für 35 Tage ins Gefängnis

JVA Halle Justizvollzug
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Halle. BPol. Am Dienstag, den 07. November 2023, wurde eine Streife des Bundespolizeireviers Halle gegen 23 Uhr auf einen schlafenden Mann am Hauptbahnhof Halle aufmerksam. Eine Identitätsfeststellung und Überprüfung seiner persönlichen Daten in der Fahndungsdatei der Polizei ergab, dass gegen den 67-Jährigen ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau vorlag.

Das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen verurteilte den Deutschen bereits im Dezember 2021 rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 1.050 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 35 Tagen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Da er die Geldforderung bisher nicht beglich und sich dem Strafantritt, trotz vorheriger Ladung, nicht stellte, erließ jene Staatsanwaltschaft im November 2022 den Vollstreckungshaftbefehl.

Die Bundespolizisten eröffneten dem Verurteilten diesen, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Da der Mann nicht zahlungsfähig war, wurde er kurze Zeit später an die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt übergeben. Die ausschreibende Behörde wurde über den Aufgriff und den Vollzug der Maßnahme durch die Bundespolizei in Kenntnis gesetzt.