Halle/BPol. Am Dienstag, 10. März 2026, kontrollierte am Vormittag eine Streife der Bundespolizei am Hauptbahnhof Halle (Saale) eine 44-jährige Frau. Vor Ort konnte ihre Identität zweifelsfrei festgestellt werden. Die Überprüfung ihrer Personalien im polizeilichen Fahndungssystem ergab dabei, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg nach ihr per Haftbefehl suchte. Grundlage war ein Strafbefehl des Amtsgericht Aschersleben vom April 2025.
Die Deutsche war wegen Beleidigung in zwei Fällen und in einem Fall davon tateinheitlich mit versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 1.600 Euro beziehungsweise zu 80 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Da die Gesuchte unbekannten Aufenthalts war, erließ die Staatsanwaltschaft Magdeburg im Dezember 2025 den Haftbefehl. Diesen eröffneten die Bundespolizisten der Frau, nahmen sie fest und mit in das Bundespolizeirevier am Hallenser Hauptbahnhof.
Der informierte Großvater der Gesuchten zahlte den offenen Betrag in Höhe von 1.600 Euro bei einer Polizeidienststelle ein, so dass er für seine Enkeltochter die Ersatzfreiheitsstrafe abwenden konnte. Nach Abschluss aller Maßnahmen konnte die Frau die Dienststelle verlassen und die ausschreibende Behörde wurde informiert.