Polizeimeldungen vom Mittwoch, 10.09.2025

Polizei Feuerwehr Unfall
© H@llAnzeiger

Polizeirevier Halle (Saale)

Garagenbrand
Am gestrigen Tag gegen 17.00 Uhr kam es in einer Garage im Bereich Berliner Straße zu einem Vollbrand. Durch Feuerwehren der Stadt Halle (Saale) wurde der Brand gelöscht. Hierzu musste der Bereich Berliner Straße kurzzeitig für den Fahrzeugverkehr gesperrt werden. Die bei dem Brand freigesetzten Rauchgase zogen in ein benachbartes Einfamilienhaus, welches für die Bewohner für den Zeitraum der letzten Nacht gesperrt werden musste. Personen kamen durch das Brandgeschehen nicht zu Schaden. Die Ermittlungen zur Brandursache wurden aufgenommen und dauern zum jetzigen Zeitpunkt an.

Verkehrsunfall mit verletzter Person
Am heutigen Tag gegen 11.50 Uhr ereignet sich im Abfahrtsbereich Bundesstraße 80 / Abfahrt Weststraße ein Verkehrsunfall unter Beteiligung von einem Pkw und einem dort aufgestellten Schilderwagen. Nach ersten polizeilichen Erkenntnissen beachtete der beteiligte Pkw-Fahrer nicht den zur Absicherung aufgestellten Schilderwagen und fuhr auf diesen auf. Durch die Unfallfolge wurde der Unfallbeteiligte Pkw-Fahrer leicht verletzt. An dem beteiligten Pkw und dem beteiligten Schilderwagen entstanden erhebliche Sachschäden. Die beiden Fahrzeuge mussten durch hinzugezogene Bergedienste aus dem Unfallbereich geborgen werden. Im Rahmen der Unfallaufnahme und Bergung kam es zu Behinderungen des Fahrzeugverkehrs.

Polizeirevier Saalekreis

Sprayer gestellt
Teutschenthal – Ein 56-Jähriger informierte am Dienstag gegen 16.30 Uhr die Polizei, nachdem er eine Person beim unbefugten Besprühen seiner Pachtgarage angetroffen hat. Durch den Anrufer konnte der Tatverdächtige bis zum Eintreffen einer Polizeistreife am Ort gehalten werden. Bei der Sachverhaltsaufnahme konnte ein ca. 6 m x 3 m großes Graffiti festgestellt und dokumentiert werden. Des Weiteren wurden bei dem 43-jährigen Täter insgesamt drei Sprühflaschen sichergestellt. Eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung wurde aufgenommen.

Mit Fahrrad alkoholisiert zu Fall gekommen
Landsberg – In der Ortslage Kockwitz ereignete sich am 09.09.2025 gegen 18.30 Uhr ein Sturz eines Radfahrers. Dieser wurde durch Zeugen im Graben liegend aufgefunden. Der Mann war augenscheinlich stark alkoholisiert. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab 3,02 Promille. Nachdem er angab, mit seinem Fahrrad gefahren und dabei alleinbeteiligt gestürzt zu sein, wurde er als Beschuldigter der Trunkenheit im Straßenverkehr belehrt. Aufgrund möglicher Verletzungen wurde der Mann zunächst zur medizinischen Untersuchung in ein hallesches Krankenhaus verbracht.  Vor Ort wurde ebenso eine Blutprobe entnommen. Nach abschließender Untersuchung konnten keine Verletzungen festgestellt werden.

Verkehrsunfall zwischen Pkw und Moped
Braunsbedra – Etwa 20 Uhr kam es Dienstagabend im Bereich Schiefweg zu einer Kollision zwischen zwei Fahrzeugen. Beteiligt waren ein Auto und ein Kleinkraftrad. Während das Zweirad gerade zum Überholen ansetzte, bog das Fahrzeug davor ab. Aus noch ungeklärter Ursache kam es dabei zum Zusammenprall beider Kraftfahrzeuge. Der Mopedfahrer verletzte sich dabei leicht und wurde ins Klinikum zur weiteren Behandlung verbracht. Die Polizei fertigte eine Verkehrsunfallanzeige und ermittelt zusammenhängend wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Polizeirevier Mansfeld-Südharz

Sangerhausen – Rucksack entwendet
Am Dienstagnachmittag wurde einem 47-Jährigen der Rucksack entwendet. Diesen hatte er für einen kurzen Moment an einem Eisstand in der Bahnhofstraße abgestellt und vergessen. Als er nachschaute, war der Rucksack verschwunden. Mit ihm wurde die Geldbörse mit Bargeld, persönliche Dokumente und ein persönlicher Schmuckgegenstand des Mannes entwendet.

Wiederstedt – Dumm gelaufen
Am Dienstagvormittag erhielt die Polizei den Hinweis, dass im Bereich der Landesstraße 152 ein Pkw verkehrsbehindernd abgestellt wurde. Die polizeilichen Recherchen ergaben, dass gegen den Halter des Fahrzeuges ein Haftbefehl vorlag. Der 32-Jährige wurde fußläufig nahe Wiederstedt angetroffen. Er konnte den haftbefreienden Geldbetrag bezahlen und sich in der Folge um sein durch eine Panne liegengebliebenes Fahrzeug kümmern.