37-jähriger Gefangener begeht Selbstmord in der JVA Halle

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Magdeburg. MJ. In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Halle (Am Kirchtor) ist gestern Nachmittag (06.05.2023) ein 37-jähriger Mann leblos in seinem Haftraum aufgefunden worden. Die unverzüglich eingeleiteten Wiederbelebungsmaßnahmen waren erfolglos. Ein herbeigerufener Notarzt, der mit einem Rettungshubschrauber direkt auf das Gelände der Justizvollzugsanstalt in Halle gebracht wurde, konnte nur noch den Tod des Mannes feststellen. Aktuell wird von einem Selbstmord durch Strangulation ausgegangen. Fremdeinwirkung wird derzeit ausgeschlossen.

Der 37 Jahre alte Mann war deutscher Staatsbürger und seit April 2023 in Untersuchungshaft, u. a. wegen des Verdachts des versuchten schweren Raubes. Der vorbestrafte Mann hatte in der Vergangenheit bereits eine Haftstrafe verbüßt.

Ministerium will Suizide intensiv erörtern

Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt nimmt den Todesfall zum Anlass, die interdisziplinären Maßnahmen zur Verhinderung von Selbsttötungen bei Gefangenen in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes intensiv zu erörtern. Beteiligt wird daran auch die im Februar dieses Jahres neu einberufene Landesarbeitsgruppe (LAG) “Suizidprävention im Justizvollzug Sachsen-Anhalt”, der u. a. Bedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes und der Vollzugsabteilungsleitungen sowie Seelsorger und Psychologische Fachdienstmitarbeiter angehören. Die LAG hat insbesondere die Aufgabe, bestehende Standards und Verfahren im Hinblick auf die Suizidprävention unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen sowie fallpraktischen Erkenntnisse fortlaufend zu überprüfen und zu optimieren.

Hinweis der Redaktion
Falls Sie unter einer seelischen Belastung leiden oder selbstmordgefährdet sind, erhalten Sie Hilfe bei der Telefonseelsorge. Wählen Sie die Nummer 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 und reden Sie mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern! Diese werden Ihnen zuhören und helfen.

Wenn Sie glauben, dass jemand selbstmordgefährdet ist und Sie seine Kontaktdaten haben, sollten Sie dies umgehend Ihrer Polizeidienststelle melden, damit diese dem Betroffenen helfen kann. Womöglich ist es auch hilfreich, den Betroffenen dazu zu ermutigen, mithilfe der oben genannten Kontaktdaten eine Hotline zur Suizidprävention zu kontaktieren.