Halle. BPol. Am Samstag, 02. November 2024, erhielt die Bundespolizei gegen 04.25 Uhr die Meldung, dass es auf den Bahnsteigen 12/13 des Hauptbahnhofes Halle (Saale) zu einem körperlichen Angriff auf einen Zugbegleiter gekommen sei. Eine Streife der Bundespolizei begab sich umgehend in Richtung des Ereignisortes, traf aber bereits in der Haupthalle auf Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn, die einer Gruppe von drei lautstark artikulierenden, augenscheinlich alkoholisierten Männern folgten. Mit dem Hinweis, dass es ich bei diesen Personen um die Täter der Körperverletzung handeln soll, flüchtete einer der drei Männer, zwei weitere konnten festgehalten werden. Es folgte die Identitätsfeststellung der beiden Deutschen. Auch der geschädigte Zugbegleiter konnte am Haupteingang angetroffen und befragt werden.
Dieser gab an, im Bereich des Treppenaufgangs zum Bahnsteig 12/13 auf sein Handy schauend, auf seinen Zug gewartet zu haben, als die drei stark alkoholisierten Männer und eine Frau den Treppenaufgang hinaufkamen, wobei sich der Geflüchtete übergab. Ein Anderer hatte den Zugbegleiter daraufhin angepöbelt und gefragt, ob er ein Foto gemacht hätte, was dieser verneinte. Unvermittelt kam der eindeutig von ihm Identifizierte auf ihn zu und gab ihm eine Kopfnuss, wovon ihn sein Begleiter noch abhalten wollte. Danach entfernten sich die gesamte Gruppe in Richtung Personentunnel.
Der Zugbegleiter klagte über Schwindel, hatte starke Schmerzen und eine auffällige Schwellung auf der Stirn, sodass ein Rettungswagen verständigt wurde. Die Rettungskräfte brachten den Angegriffenen für weitere Untersuchungen in ein nahe gelegenes Klinikum.
Der Beschuldigte wurde zur Dienststelle der Bundespolizei mitgenommen. Dort erfolgte die Durchsuchung und erkennungsdienstliche Behandlung sowie der Tatvorwurf mit Belehrung. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,9 Promille. Während seines Aufenthaltes in der Dienststelle erschienen sein Begleiter und die bisher noch nicht bekannte Frau, die der Gruppe anfangs beiwohnte, sodass auch ihre Personalien als Zeugin bekannt wurden. Nachdem der 21-Jährige vergeblich versucht hatte, seinen Anwalt zu kontaktieren, wurde er mit Strafanzeigen wegen Beleidigung und Körperverletzung von der Dienststelle entlassen.