Halle/StatLa. Mit der repräsentativen Wahlstatistik wird das Wahlverhalten nach Altersgruppen und Geschlecht analysiert. Die Ergebnisse ermöglichen somit Aussagen über die Wahlpräferenzen verschiedener Bevölkerungsgruppen. Die rechtliche Grundlage bildet § 55 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LWG). Die repräsentative Wahlstatistik erfolgt neben der regulären Stimmausauszählung in 95 ausgewählten Stimmbezirken.
Datenschutz und Wahlgeheimnis
Im Unterschied zu den Wählerbefragungen, die Wahlforschungsinstitute vor dem Wahltag oder am Wahltag nach der Wahlhandlung durchführen, spiegelt die repräsentative Wahlstatistik die tatsächliche Wahlbeteiligung und Stimmabgabe wider. Sie beruht nicht auf Umfragedaten, sondern ausschließlich auf der Auswertung der abgegebenen Stimmzettel in den ausgewählten Wahlbezirken. Sie bildet anonym das Wahlverhalten zum Zeitpunkt der Stimmabgabe ab. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses müssen Wählerinnen und Wähler daher nicht befürchten.
Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdruck
Um die Stimmabgaben auswerten zu können, geben die Wahlvorstände in den ausgewählten Wahlbezirken amtliche Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck (Geschlecht und Geburtsjahresgruppe) aus:
A. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 2002 bis 2008
B. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1992 bis 2001
C. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1982 bis 1991
D. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1967 bis 1981
E. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1957 bis 1966
F. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1956 und früher
G. weiblich, geboren 2002 bis 2008
H. weiblich, geboren 1992 bis 2001
I. weiblich, geboren 1982 bis 1991
K. weiblich, geboren 1967 bis 1981
L. weiblich, geboren 1957 bis 1966
M. weiblich, geboren 1956 und früher
Methodische Hinweise:
Der Aufdruck der Stimmzettel lässt keine Rückschlüsse auf das Stimmverhalten der einzelnen Wählerin bzw. des einzelnen Wählers zu. Er dient lediglich der statistischen Zuordnung. Die gekennzeichneten Stimmzettel werden erst nach der Stimmenauszählung in der Wahlnacht an das Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt in Halle (Saale) zur statistischen Auswertung übergeben.