
Naumburg/GStA. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hat mit sofortiger Wirkung die Ermittlungen zur Tat vom 20.12.2014 (Verdacht des Mordes in 5 Fällen und des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in 200 Fällen durch eine Amokfahrt auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg) übernommen.
Das Verfahren wurde nach Tatbegehung zunächst bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg geführt.
Das Recht der Übernahme des Verfahrens (sog. Devolution) ergibt sich aus dem Gesetz, nämlich aus § 145 Abs. 1 GVG.
Die Generalstaatsanwältin des Landes Sachsen-Anhalt hält die Übernahme aufgrund des Umfangs der Sache, insbesondere des hohen Ausmaßes der Rechtsgüterverletzung und der Bedeutung über die Landesgrenzen von Sachsen-Anhalt hinaus, für erforderlich und geboten.