Investitionsoffensive: Knapp 40 Mio. Euro für Kitas in Sachsen-Anhalt

Kindertagesstätte
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Magdeburg/STK. Sachsen-Anhalt startet eine Investitionsoffensive zur Modernisierung und Sanierung von Kindertageseinrichtungen. Zwischen 2027 und 2029 stehen dafür 39,2 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes und können bis Ende 2032 ausgegeben werden. Das Kabinett hat heute einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund zugestimmt. Damit hat Sachsen-Anhalt den Weg frei gemacht, dass die Vereinbarung geschlossen werden kann. Sobald alle Länder zugestimmt haben, wird die Vereinbarung in Kraft treten.

„Mit dem 39-Millionen-Investitionspaket baut Sachsen-Anhalt seinen Standortvorteil einer hochwertigen Kita-Betreuung weiter aus. Angesichts der knappen Haushaltslage greifen wir der kommunalen Familie und den freien Trägern unter die Arme, damit die Kitas fit gemacht werden für die Zukunft. Damit können sie dringend notwendige Modernisierungen voranbringen, Energiekosten senken und die Einrichtungen besser auf die demografischen Entwicklungen vor Ort ausrichten“, sagte Sozialministerin Petra Grimm-Benne im Nachgang der Kabinettssitzung.

Die Investitionsmittel sind insbesondere für beschleunigte Sanierungsmaßnahmen vorgesehen, die Nachhaltigkeit und Energieeffizienz in den Fokus rücken. Ziel ist es, durch gezielte Infrastrukturinvestitionen langfristig wirtschaftlichere Betriebsstrukturen zu schaffen, etwa durch energetische Einsparungen und die Reduktion von Unterhaltungs- und Sanierungskosten.

Trotz rückläufiger Kinderzahlen sind Investitionen in die Kindertagesbetreuung dringend erforderlich. Der bestehende Investitionsstau seit den 1990er Jahren macht es notwendig, die Einrichtungen zukunftsfähig aufzustellen und weiterhin eine flächendeckend qualitativ hochwertige Betreuung im bundesweit beispielhaften Umfang in Sachsen-Anhalt zu gewährleisten. Gerade unter den aktuellen Haushaltsbedingungen ist es sinnvoll, Sanierungs- und Modernisierungsbedarfe nicht weiter aufzuschieben.

Das Förderprogramm wird von Landkreisen und kreisfreien Städte als Bewilligungsbehörde umgesetzt. Dafür erhalten sie eine jährliche Verwaltungspauschale in Höhe von 10.000 Euro.