Schuljahr 2027/2028: Kinder bis zum 1. März 2026 über das Serviceportal Schule anmelden

Schule
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Magdeburg/MB. Kinder, die bis zum 30.6.2027 das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des Schuljahres 2027/2028 schulpflichtig und nehmen nach der Einschulung ihren Schulbesuch wahr. Die Anmeldung des Kindes an der zuständigen Grundschule muss bis zum 1. März 2026 erfolgen. Dafür kann das Serviceportal Schule Sachsen-Anhalt (SPS-LSA) des Ministeriums für Bildung von den Sorgeberechtigten genutzt werden, soweit der jeweilige Schulträger diesen Service freigegeben hat. Darüber sind die Schulträger und die Grundschulen entsprechend informiert worden.

Das Serviceportal Schule Sachsen-Anhalt ist zu erreichen unter: https://sps.bms-lsa.de

Bildungsminister Jan Riedel: „Mit dem Serviceportal Schule machen wir den Start in die Schullaufbahn für Familien einfacher, transparenter und zeitgemäß. Die digitale Anmeldung entlastet Eltern ebenso wie Schulen und Verwaltungen und stellt sicher, dass jedes Kind zuverlässig und fristgerecht an der zuständigen Grundschule erfasst wird. Damit setzen wir einen weiteren wichtigen Schritt bei der Digitalisierung unserer Bildungsverwaltung um.“

Das SPS-LSA ermittelt für das jeweilige Kind die zuständige Grundschule anhand der im Portal hinterlegten Adressdaten und der für diese Adresse bestehenden Schulbezirksregelung. Das SPS-LSA informiert die öffentliche Grundschule über die Online-Anmeldung und dann die Sorgeberechtigten, wenn die öffentliche Grundschule die Anmeldung bearbeitet und bestätigt hat. Termine für Aufnahmegespräche in der Schule können ebenfalls über das Portal vereinbart werden. Darüber hinaus können auch Interessenbekundungen zur Aufnahme an eine Schule in freier Trägerschaft abgegeben werden, soweit von den freien Schulträgern freigegeben.

Hintergrund
Mit dem SPS-LSA kommt das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt seiner Verantwortung der Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs (OZG) mit einer landesspezifischen Lösung nach. Das SPS-LSA bietet Personensorgeberechtigten einen elektronischen Zugang zu Schulverwaltungsleistungen. So kann die elektronische Anmeldung schulpflichtig werdender Kinder zur Aufnahme in die Grundschule seit dem Schuljahr 2020/2021 vorgenommen werden. In Verbindung mit dem landeseinheitlichen IT-Fachverfahren im Schulbereich, dem Bildungsmanagementsystem (BMS-LSA), ist damit ein landesspezifischer, ineinandergreifender Lösungsansatz sowohl im Sinne der Verwaltungsdigitalisierung als auch des OZG geschaffen worden, der die landesspezifischen Regelungen und Anforderungen sukzessiv abbildet.

 

Beim BMS-LSA handelt es sich um eine Software, die alle schulischen Verwaltungsvorgänge bündeln wird. Hauptziel des Einsatzes von BMS-LSA ist die Bereitstellung eines Informations- und Verwaltungssystems, um administrative Aufgaben im Schulwesen Sachsen-Anhalts effizient und zukunftsfähig lösen zu können. Mit der Software soll eine Entlastung der Schulen, Behörden, Schulträger und weiterer Akteure im Schulwesen durch Vereinfachung und effektiver Gestaltung der administrativen Prozesse gelingen. Das BMS-LSA wird zu spürbaren Entlastungen bei den Verwaltungsaufgaben an den Schulen und in den Verwaltungen führen, so dass sich Lehrkräfte und Schulleitungen stärker auf die pädagogischen Fragen des Schulalltags konzentrieren können.