Geldautomatensprengungen: Polizei und Geldinstitute analysieren gemeinsam Gefahren für Anwohner

EC-Automat Geldautomat
© H@llAnzeiger

Magdeburg. MI. Angriffe auf Geldautomaten sind ein bundesweites Phänomen, wobei die Angriffe mittels Sprengung besonders besorgniserregend sind. In Sachsen-Anhalt wurden 2022 neun Fälle (davon fünf Versuche) erfasst, 2021 13 Fälle (davon fünf Versuche) und im Jahr 2020 insgesamt 16 Fälle (davon sieben Versuche). Die Gesamtschadenssumme bei Geldautomatensprengungen in den Jahren 2020 bis 2022 beträgt fast 4,5 Millionen Euro.

Da die Sprengungen unbeteiligte Anwohner gefährden, analysieren nun die Polizeiinspektionen zusammen mit den Geldinstituten das jeweilige Risiko vor Ort. Für Kreditinstitute gibt es nämlich derzeit keine verpflichtenden Rechtsgrundlagen zur zusätzlichen Absicherung von Geldausgabeautomaten. Innenministerin Zieschang weist in diesem Zusammenhang erneut auf die Gefahren hin: „Im vergangenen Jahr gab es bundesweit insgesamt fast 500 Geldautomatensprengungen – in Sachsen-Anhalt hatten wir neun. Jede Sprengung birgt immense Gefahren. Da die Täter seit einiger Zeit zunehmend Festsprengstoffe einsetzen, sind nicht nur höhere Sachschäden zu beklagen. Besonders die Gefährdung für Menschen ist gestiegen – also für Anwohner, unbeteiligte Dritte und Einsatzkräfte.“ Das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt sammelt die erhobenen Daten und koordiniert die Zusammenarbeit im Land und auch überregional.