Mehrzahl der Kommunen Sachsen-Anhalts gelang 2022 Schuldenabbau

Sachsen-Anhalt
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Halle. StatLa. Ende 2022 betrug der Schuldenstand der Kernhaushalte der Kommunen Sachsen-Anhalts 2.925 Mio. Euro. Das waren 175 Mio. Euro mehr als im Vorjahr und entsprach einem Zuwachs um 6,4 %.

Obwohl in Summe der Schuldenstand stieg, konnte die Mehrzahl der Kommunen im vergangenen Jahr Schulden abbauen. 67,7 % der Kommunen (kreisfreie Städte, Landkreise, Einheitsgemeinden, zusammengefasste Verbandsgemeinden und deren Mitgliedsgemeinden) reduzierten ihre Schulden, bei 31,6 % stiegen die Schulden und 0,8 % wiesen einen unveränderten Schuldenstand aus. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, betrug am 31.12.2022 die Pro-Kopf-Verschuldung 1.338 Euro. Das entsprach einem Anstieg um 72 Euro je Einwohnerin bzw. Einwohner im vergangenen Jahr.

Während die Schulden der kreisfreien Städte im letzten Jahr stiegen, reduzierten die Landkreise und die kreisangehörigen Gemeinden einschließlich der Verbandsgemeinden die Verbindlichkeiten. 34,8 % der kommunalen Schulden des Landes Sachsen-Anhalt entfielen am Jahresende 2022 auf die 3 kreisfreien Städte. Zusammen waren das 1.017 Mio. Euro. Ein Jahr zuvor betrugen die Schulden 816 Mio. Euro. Das bedeutete 2022 einen Anstieg um 201 Mio. Euro bzw. 24,7 %. Die Pro-Kopf Verschuldung der kreisfreien Städte stieg von 1.480 Euro am 31.12.2021 auf 1.817 Euro am 31.12.2022.

Der Anteil der 11 Landkreise am Schuldenstand der kommunalen Kernhaushalte lag am 31.12.2022 bei 21,4 %. Die Verbindlichkeiten der Landkreise am Jahresende 2022 betrugen 626 Mio. Euro. Das bedeutete einen Abbau um 1,6 Mio. Euro bzw. 0,2 % gegenüber 2021. Pro Kopf betrug die Verschuldung der Landkreise 385 Euro und damit 2 Euro weniger als im Vorjahr mit 387 Euro.

Die kreisangehörigen Gemeinden und Verbandsgemeinden verzeichneten Ende 2022 einen Schuldenstand von 1.281 Mio. Euro. Das waren 24 Mio. Euro weniger als ein Jahr zuvor und entsprach einer Reduzierung um 1,9 %. Die Pro-Kopf-Verschuldung der kreisangehörigen Gemeinden und der Verbandsgemeinden nahm 2022 um 18 Euro ab. Sie reduzierte sich von 805 Euro am 31.12.2021 auf 788 Euro am 31.12.2022.