Magdeburg. LT. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am heutigen Mittwoch die Novelle des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt verabschiedet.
Mit der Aktualisierung werden insbesondere Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) umgesetzt. Das höchste deutsche Gericht hatte im April 2022 eine gegen das Bayerische Verfassungsschutzgesetz erhobene Verfassungsbeschwerde zum Anlass genommen, ein Grundsatzurteil zu den Befugnissen des Verfassungsschutzes zu treffen.
Die novellierten Regelungen des Gesetzes treten zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Geregelt wird insbesondere:
Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung
Es soll sichergestellt werden, dass nur in engsten Grenzen in hochsensible private Bereiche eingegriffen werden darf.
Einsatz längerfristiger Observationen, verdeckte Mitarbeiter und Vertrauenspersonen
Für den längerfristigen Einsatz von verdeckten Mitarbeitern und Vertrauenspersonen wird eine gerichtliche Vorabprüfung zur Pflicht, um einen Missbrauch und unverhältnismäßige Eingriffe zu verhindern.
Übermittlung personenbezogener Daten
Es wird sichergestellt, dass Daten nur weitergeleitet werden, wenn dies zwingend erforderlich und absolut notwendig ist. Hierdurch werden die Privatsphäre und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger geschützt.
Einführung einer unabhängigen Vorabkontrolle
Künftig werden bestimmte Maßnahmen von einem Gericht überprüft, bevor sie zum Einsatz kommen. Dies stellt sicher, dass die Verhältnismäßigkeit und die Rechtsstaatlichkeit dieser Maßnahme gewahrt bleiben.
