Mikrozensus 2023 startet

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Halle. StatLa. Auch in diesem Jahr werden im Rahmen des Mikrozensus wieder rund 13.000 Privathaushalte in Sachsen-Anhalt vom Statistischen Landesamt befragt. Diese jährlich durchgeführte repräsentative Haushaltsbefragung gibt Antworten auf von Politik, Wissenschaft und Medien häufig gestellte Fragen:

  • Unter welchen Bedingungen leben die Menschen in Sachsen-Anhalt?
  • Wie ist die Bildungs- und Erwerbssituation der Bevölkerung?
  • Wie viele Familien mit Kindern oder Alleinerziehende gibt es?
  • Wie viele Menschen haben einen Migrationshintergrund?

Der Mikrozensus liefert wichtige sozioökonomische Strukturinformationen zur Bevölkerung.

Seit dem Jahr 2021 sind neben den Fragen zur europäischen Erhebung zu „Einkommen und Lebensbedingungen“ (EU-SILC) auch Fragen zur europäischen Erhebung „Private Haushalte in der Informationsgesellschaft” (IKT) als Unterstichprobe im Mikrozensus integriert. Ergänzt wird die Befragung im Jahr 2023 durch zusätzliche Fragen zur Kranken- und Rentenversicherung.

Ablauf

Für den Mikrozensus im Rahmen einer Stichprobe ausgewählte Haushalte Sachsen-Anhalts erhalten Post vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt. Mit diesen Briefen wird die Befragung überwiegend durch ehrenamtlich tätige Erhebungsbeauftragte vor Ort angekündigt. Diese unterstützen im Auftrag des Statistischen Landesamtes die auch als „kleine Bevölkerungszählung“ (Mikrozensus) benannte jährliche Haushaltsbefragung. Die Befragung durch Erhebungsbeauftragte kann entweder telefonisch oder persönlich durchgeführt werden. Der Haushalt kann die Auskünfte auch online (nach Zustellung der Zugangsdaten) erteilen, den Erhebungsbogen selbst ausfüllen und direkt an das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt senden oder ein Telefoninterview mit dem Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt durchführen.

Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz eine Auskunftspflicht.

Die rund 90 für Sachsen-Anhalt tätigen Erhebungsbeauftragten sind zu strikter Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen nach den gesetzlichen Bestimmungen der Geheimhaltungspflicht und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Sie dienen ausschließlich der Hochrechnung zu Landes- bzw. Regionalergebnissen. Die Auskünfte werden nach Eingang der Unterlagen im Statistischen Landesamt anonymisiert. Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag am 07. Dezember 2016 beschlossene Mikrozensusgesetz (BGBl. I S.2826).