Magdeburg/MS. Infolge des verheerenden Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt wurden und werden bislang 468 Geschädigte sowie deren Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende vom Fallmanagement des Landesverwaltungsamtes betreut. „Bislang gingen 455 Anträge zum Sozialen Entschädigungsrecht ein“, sagt Ministerin Petra Grimm-Benne vor dem Hintergrund des morgigen ersten Jahrestages des Anschlags. Das Ziel sei eine schnelle und bedarfsgerechte Unterstützung mit Leistungen wie Heilbehandlung, Rehabilitation, Psychotherapeutische Intervention und Entschädigungszahlungen, die seit Anfang 2024 auf Grundlage des SGB XIV schneller und zielgerichteter als früher gewährt würden, so Beck.
So wurden bislang 146 psychotherapeutische Interventionen in einer Traumaambulanz, 123 Leistungen zur Teilhabe, 691 Leistungen der Krankenbehandlung, 18 Leistungen der Besonderen Hilfen im Einzelfall, drei Leistungen zu Bestattungskosten sowie sechs Leistungen im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung erbracht. In Abhängigkeit vom Grad der gesundheitlichen Schädigung wurde bisher in 56 Fällen eine monatliche Entschädigungszahlung in Höhe von 434 Euro und in einem Fall von 868 Euro anerkannt. „Zeit heilt oft keine Wunden, körperliche und seelische Schäden des Anschlags können unter Umständen erst lange danach auftreten. Daher können Betroffene auch jetzt noch Anträge stellen“, sagt Grimm-Benne.
Hintergrund
Über das Soziale Entschädigungsrecht haben Menschen, die Opfer einer Gewalttat im Inland geworden sind für alle daraus resultierenden physischen und psychischen gesundheitlichen Beeinträchtigungen Anspruch auf Leistungen für die wirtschaftlichen Folgen dieser Gesundheitsschädigung z.B. in Form von Krankenbehandlung, Psychotherapie oder Berufsschadensausgleich. In Abhängigkeit vom Grad der gesundheitlichen Schädigung besteht zudem ein Anspruch auf eine monatliche Entschädigungszahlung. Darüber hinaus haben Hinterbliebene einen Anspruch auf monatliche Entschädigungszahlungen sowie Übernahme der Bestattungskosten.
