Magdeburg/MID. Ab sofort sind auf Sachsen-Anhalts Straßen Transporte bis 44 Tonnen vorübergehend auch dann erlaubt, wenn die Ladung grundsätzlich teilbar wäre.
„Damit können solche Transporte, die aufgrund des derzeitigen Niedrigwassers von den Binnenwasserstraßen verlagert werden müssen, unter bestimmten Voraussetzungen Großraum- oder Schwertransport genehmigt werden“, sagte Verkehrsministerin Dr. Lydia Hüskens heute in Magdeburg. Die Regelung gelte ab sofort bis einschließlich 30. September 2026.
„Diese Lösung schafft für uns die jetzt dringend benötigte Flexibilität. Für die Wirtschaft ist wichtig, dass die Güter trotz des Niedrigwassers zuverlässig ans Ziel kommen“, ergänzte Sven Köcke, Sprecher der Unternehmensgruppe Finsterwalder und Vorsitzender des Logistikbeirats. „Durch die Möglichkeit, mehr Ladung zu transportieren, können wir die Anzahl der Fahrten reduzieren und die Folgen der gestörten Lieferketten zumindest abfedern“, fügte Köcke hinzu.
Das anhaltend trockene Wetter führt derzeit zu teilweise extrem niedrigen Wasserständen auf deutschen Binnenwasserstraßen. Dadurch sind wichtige Liefer- und Logistikketten für die Wirtschaft und die Versorgung der Bevölkerung beeinträchtigt. Um die Folgen des Niedrigwassers abzufedern, müssen Transporte teilweise auf die Straße verlagert werden.
Bei Großraum- und Schwertransporten mit einem Gesamtgewicht von bis zu 44 Tonnen kann daher vorrübergehend auf die Voraussetzung verzichtet werden, dass die Ladung unteilbar sein muss.
Diese Ausnahme gilt ausschließlich für Transporte, die im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Niedrigwassers stehen. Die übrigen Anforderungen und Vorschriften für Großraum- und Schwertransporte bleiben unberührt.