Erwerbstätigkeit in Sachsen-Anhalt Ende 2022 leicht rückläufig

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Halle. StatLa. Im IV. Quartal 2022 hatten rund 999.600 Erwerbstätige ihren Arbeitsort in Sachsen-Anhalt, das waren 0,1 % weniger als im Vorjahresquartal. Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt nach neuesten vorläufigen Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung der Länder“ mitteilt, war dieser Rückgang auf die Abnahme der Zahl der marginal Beschäftigten sowie der Selbstständigen einschließlich mithelfender Familienangehöriger zurückzuführen.

Gegenüber dem IV. Quartal 2021 nahm die Erwerbstätigenzahl in Sachsen-Anhalt insgesamt um 1.200 Personen ab, wozu maßgeblich der Rückgang im Produzierenden Gewerbe (-2.900 Personen) beitrug.

In den Dienstleistungsbereichen (+1.900 Personen), darunter besonders im Bereich Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister; Grundstücks- und Wohnungswesen (+1.000 Personen), war dagegen ein Anstieg zu beobachten.

Im Vergleich zum III. Quartal 2022 nahm die Zahl der Erwerbstätigen saisonbedingt um 2.400 Personen (+0,2 %) zu. Dabei erfolgte der Anstieg nur in den Dienstleistungsbereichen (+3.400 Personen), darunter besonders im Bereich Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung, Gesundheit; Private Haushalte (+2.400 Personen). In der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (-700 Personen) und im Produzierenden Gewerbe (-400 Personen) gab es dagegen einen Rückgang.

Hinweis
Bei den hier vorgelegten Ergebnissen, die auf dem Rechenstand des Statistischen Bundesamtes vom Februar 2023 basieren, handelt es sich um Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung der Länder“ (AK ETR). Zusätzlich zur Erstberechnung des IV. Quartals 2022 wurden auch die bisher veröffentlichten Zahlen ab dem I. Quartal 2022 und das Jahr 2022 überarbeitet. Hierbei wurden alle zum jetzigen Berechnungszeitpunkt zusätzlich verfügbaren erwerbsstatistischen Quellen einbezogen.

Zu den Erwerbstätigen zählen alle Personen, die als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder als Selbstständige, einschließlich deren mithelfenden Familienangehörigen, eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben.

Es ist zu beachten, dass sowohl die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie seit März 2020 als auch der Zustrom von Geflüchteten aus der Ukraine seit März 2022 zu einer erhöhten Unsicherheit bei der Schätzung der Erwerbstätigenzahlen führen. Die massiv gestiegene und mittlerweile wieder gesunkene Kurzarbeit wirkte sich dabei allerdings nicht auf die Erwerbstätigenzahlen aus, da Kurzarbeitende nach den Konzepten der Erwerbstätigenrechnung unverändert als Erwerbstätige zählen.