Mögliche Störungen der Kritischen Infrastruktur: Landesregierung richtet Vorbereitungsstab ein

Kraftwerk
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Magdeburg. STK/LSA. Energienotlage, länger anhaltende Stromausfälle oder größere Störungen Kritischer Infrastruktur durch Cyberangriffe: Angesichts des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs bereitet sich Sachsen-Anhalts Landesregierung seit Monaten vorsorglich auf damit verbundene Risiken und mögliche Krisenlagen vor. Jetzt arbeiten die Ministerien noch enger zusammen, um gemeinsam ihre jeweiligen Vorbereitungen zu optimieren. Das Kabinett hat am heutigen Dienstag beschlossen, zu diesem Zweck vorübergehend einen Vorbereitungsstab zur Bewältigung möglicher Krisenlagen einzurichten.

Regelmäßiger Austausch

Das Gremium wird von Innenministerin Dr. Tamara Zieschang geleitet und ist auf Staatssekretärsebene mit Vertreterinnen und Vertretern aller Ressorts sowie der Staatskanzlei und dem Landesverwaltungsamt besetzt. Der vorübergehende Vorbereitungsstab soll zeitnah seine Arbeit aufnehmen und sich regelmäßig austauschen.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Im Krisenfall kommt es darauf an, dass Abläufe eingespielt sind und alle Beteiligten wissen, was zu tun ist. Klare Zuständigkeiten, eine reibungslose Zusammenarbeit und eine gute Kommunikation sind essenziell, um im Falle eines Falles die Auswirkungen von landesweiten Katastrophen oder Krisen zu begrenzen oder erhebliche Störungen Kritischer Infrastrukturen schnell beheben zu können.“

Beratungen und Maßnahmen

Mit der Einrichtung eines vorübergehenden Vorbereitungsstabs kann regelmäßig die aktuelle Lage insbesondere mit Blick auf die verschiedenen Kritischen Infrastrukturen gemeinsam beraten, gegebenenfalls notwendige Maßnahmen darauf abgestimmt und die Vorbereitung auf verschiedene denkbare Krisenlagen optimiert werden. Er bereitet damit auch vorsorglich den Fall intensiver vor, dass erhebliche Störungen Kritischer Infrastrukturen eintreten und bewältigt werden müssen.

Es ist auch weiterhin Aufgabe der einzelnen Fachressorts, innerhalb ihrer jeweiligen Zuständigkeitsbereiche bei Unternehmen, die kritische Dienstleistungen erbringen, einzufordern, dass bestehende Notfallpläne geprüft, gegebenenfalls angepasst und aktiviert werden. Das gilt auch mit Blick auf Vorkehrungen gegen Cyberangriffe, Sabotage und ähnliche Attacken auf Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur. Das Ministerium für Inneres und Sport ist die Koordinierungsstelle für Kritische Infrastrukturen im Land.

„Auch wenn es Szenarien wie langanhaltende flächendeckende Stromausfälle in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gab, wäre es unvernünftig, sich nicht darauf vorzubereiten. Das Ministerium für Inneres und Sport begleitet als Koordinierungsstelle für Kritische Infrastrukturen mit Beratung und Hilfestellungen die Ressorts bei ihren jeweiligen Vorbereitungen für Störungen bei Kritischen Infrastrukturen. Mit dem Vorbereitungsstab wird diese Rolle und die Zusammenarbeit noch einmal intensiviert“, so die Innenministerin weiter.

Die Innenministerin ergänzt: „Wer vorsorgt, hat nicht das Nachsehen. Das gilt auch für jede und jeden Einzelnen. Die Eigenvorsorge reicht von batteriebetriebenen Radios über Wasser- und Lebensmittelvorräte bis hin zur Auffrischung von Erste-Hilfe-Kenntnissen. Bevölkerungsschutz fängt im Kleinen an.“

Hintergrund
Kritische Infrastrukturen sind nach der Definition des Bundes Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.

Von wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen in diesem Sinne ist vor allem die Versorgung der Bevölkerung und von Unternehmen mit Energie-, IT- und Transportdienstleistungen, mit Einrichtungen des Gesundheits- und Finanzwesens sowie mit Trinkwasser und Ernährung. Im Jahr 2011 haben sich der Bund und die Länder daher auf eine einheitliche Einteilung der Kritischen Infrastrukturen in neun Sektoren verständigt, welche zusätzlich in 29 Branchen unterteilt wurde. Im Jahr 2021 wurde ein weiterer Sektor hinzugefügt, so dass die Kritischen Infrastrukturen nunmehr grundsätzlich in die folgenden zehn Sektoren unterteilt sind: Energie, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen, Gesundheit, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Wasser, Siedlungsabfallentsorgung, Staat und Verwaltung sowie Medien und Kultur.

Risiken für Kritische Infrastrukturen bestehen insbesondere aufgrund natürlicher Extremereignisse (z. B. schwere Stürme, Hochwasser oder Epidemien, Pandemien), technischem oder menschlichem Versagen (z. B. Unfälle, Havarien) oder vorsätzlicher Eingriffe (z. B. Sabotage, terroristische Handlungen).

Die Gewährleistung des Schutzes Kritischer Infrasturkturen ist eine Kernaufgabe staatlicher und unternehmerischer Sicherheitsvorsorge. Die Erbringer sogenannter Kritischer Dienstleistungen (wie z. B. Stromversorger oder Netzbetreiber) erstellen hierzu in eigener Verantwortung Gefährdungsbewertungen und Notfallpläne. Aufgabe der jeweiligen Fachressorts ist unter anderem sicherzustellen, dass die Anbieter von Kritischen Dienstleistungen diese Sicherheitsvorkehrungen treffen.