Im Jahr 2022 wurde in Sachsen-Anhalt an 425 sehbehinderte Menschen Blindenhilfe ausgezahlt

Blindenstock
© H@llAnzeiger

Halle. StatLa. Im Jahr 2022 gab es 425 Empfängerinnen und Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII mit Wohnort Sachsen-Anhalt. Damit ging die Zahl im Vergleich zum Vorjahr (450) leicht zurück. Wie das Statistische Landesamt anlässlich des Tages des weißen Stocks am 15. Oktober mitteilt, gab der überörtliche Träger insgesamt 1.489.848 Euro Blindenhilfe aus.

Es lebten jeweils 60 Empfängerinnen bzw. Empfänger in den beiden Großstädten Halle (Saale) und Magdeburg. Die wenigsten Empfängerinnen und Empfänger lebten im Altmarkkreis Salzwedel (10).

Die meisten Empfängerinnen und Empfänger in den Landkreisen wurden wiederum im Landkreis Harz gezählt (50).

Am Jahresende 2021 besaßen in Sachsen-Anhalt 10.725 Menschen einen Schwerbehindertenausweis aufgrund von Blindheit oder Sehbehinderung. Das waren etwa 6 % aller 174.140 Schwerbehinderten, denen von den Versorgungsämtern aufgrund vorhandener gesundheitlicher Schäden ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr zuerkannt worden war.

Hintergrund
Blinden Menschen wird zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen Blindenhilfe gewährt, soweit sie keine gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften (z. B. Landesblindengeld nach dem LBliGG) erhalten.

Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung sind die Absolutwerte auf ein Vielfaches von 5 gerundet. Die Summe der gerundeten Werte kann von der ebenfalls gerundeten Gesamtsumme abweichen.