Halle. StatLa. Zur Gebäude- und Wohnungszählung sind in Sachsen-Anhalt bereits etwa
566.000 Meldungen eingegangen, wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt.
Ab heute werden ca. 39.000 Mahnbescheide an Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohneigentum in Sachsen-Anhalt versendet, die den Fragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung bislang noch nicht beantwortet haben. Wer vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt einen solchen Bescheid erhält, sollte die Meldung zur Gebäude- und Wohnungszählung innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zustellung vornehmen. Dadurch wird vermieden, dass im weiteren Verfahren das Zwangsgeld festgesetzt wird.
Auskunftspflichtigen Personen stehen verschiedene Meldewege offen, um den Fragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung zu beantworten: Die Meldung kann online, per Papierfragenbogen oder telefonisch an der Zensus-Hotline unter der Rufnummer 0345 6849 6444 (Montag bis Freitag von 7 – 21 Uhr und Samstag 9 – 16 Uhr) erfolgen. Papierfragebogen können an der Zensus-Hotline auch außerhalb der angegebenen Erreichbarkeiten erneut angefordert werden.
Bei Bürgerinnen und Bürgern, die erst nach Ablauf der im Erinnerungsschreiben genannten Frist gemeldet haben, hat sich der Eingang des Fragebogens vermutlich mit dem Versand des Mahnschreibens überschnitten. In diesem Fall kann das Schreiben als gegenstandlos betrachtet werden. Bestehen Zweifel, ob der Fragebogen eingegangen ist, können sich Befragte gern an die Zensus-Hotline wenden. Für den Fall, dass Befragte Mahnschreiben mit veralteten oder falschen Angaben erhalten, bittet das Statistische Landesamt darum, diese direkt im Fragebogen der Gebäude- und Wohnungszählung zu korrigieren, um eine zügige Verarbeitung der Korrekturen zu gewährleisten.
Weitere Informationen zum Thema Zensus 2022 finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt oder unter www.zensus2022.de. Dort finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie einen Musterfragebogen.