Flächendeckende Festbetragsförderung von 50.000 Euro für den kommunalen Brandschutz

Löschwasserentnahmestelle
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Magdeburg/MI. Das Land Sachsen-Anhalt fördert in diesem Jahr (zusätzlich zur langjährig bestehenden Förderung von Einsatzfahrzeugen, Feuerwehrgerätehäusern und Löschwasserentnahmestellen) einmalig landesweit kleinere Investitionsmaßnahmen im kommunalen Brandschutz für Einheits- und Verbandsgemeinden mit einem Festbetrag von 50.000 Euro. Insgesamt stehen dafür im Jahr 2026 rund 5 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur zur Verfügung. Das Ministerium für Inneres und Sport setzt damit seine erste Maßnahme aus dem Bereich des Sondervermögens Infrastruktur um.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Das Land unterstützt die Kommunen kontinuierlich bei Investitionen in den Brandschutz und damit in die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Mit dieser einmaligen Förderung werden kleinere Investitionen an Feuerwehrhäusern oder in Einsatzgeräte unterstützt. Alle förderfähigen Anträge aller finanzkraftschwachen Einheits- und Verbandsgemeinden werden berücksichtigt. Damit wollen wir unsere Kommunen im Land weiter zukunftsweisend unterstützen und den vielen Ehrenamtlichen in den Feuerwehren bessere Bedingungen bieten. Unser Ziel sind starke Feuerwehren und sichere Gemeinden.“

Förderfähig sind nicht abundante (finanzkraftschwache) Einheits- und Verbandsgemeinden. Die Förderung ist auf jeweils eine Gesamtmaßnahme beschränkt. Die Maßnahme muss nach dem 1. Januar 2025 begonnen worden sein. Die Gesamtkosten müssen mindestens 50.000 Euro betragen. Anträge auf Förderung sind an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu richten: lsaurl.de/Antragsstellung.

Zu den Fördermaßnahmen zählen unter anderem Baumaßnahmen oder Instandsetzungsmaßnahmen an Feuerwehrhäusern, die Errichtung von Ausbildungsräumlichkeiten, Lagerräumen oder Löschwasserentnahmestellen, die Beschaffung mobiler Netzersatzanlagen, Mannschaftstransportwagen, Kommandowagen, Feuerwehrbooten oder von Anhängern für Einsatzfahrzeuge.

Weitere Informationen zu den Fördergrundsätzen finden Sie unter: lsaurl.de/Foerdergrundsaetze.

Hintergrund

Das Ministerium für Inneres und Sport (MI) unterstützt die Kommunen – unabhängig von der Förderung aus dem Sondervermögen Infrastruktur auch weiterhin – bei der Verbesserung des Brandschutzes durch Fördermittel für Feuerwehrhäuser, Einsatzfahrzeuge und Löschwasserentnahmestellen sowie zweckgebundene Zuweisungen. Darüber hinaus wird kontinuierlich in den Katastrophenschutz des Landes investiert.

Brandschutz:
2025 hatte das Land Fördermittel von rund 14,7 Millionen Euro (Einsatzfahrzeuge, Feuerwehrhäuser, Fahrerlaubnisse) und zweckgebundene Zuweisungen für den kommunalen Brandschutz in Höhe von 4,8 Millionen Euro bereitgestellt. Im Jahr 2026 stehen für Einsatzfahrzeuge, Feuerwehrhäuser, Löschwasserentnahmestellen und Fahrerlaubnisse 19,95 Millionen Euro sowie Mittel in Höhe von 5,2 Millionen Euro in Form von Zuweisungen für kommunale Maßnahmen im Brandschutz zur Verfügung.

Entwicklung Förderungen Brandschutz 2026 bis 2028:
Für den Neu- und Umbau von Feuerwehrhäusern werden vom MI in diesem Jahr rund 5,3 Millionen Euro für 19 Bauvorhaben bereitgestellt. 2027 stehen für elf Bauvorhaben rund sechs Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung, für 2028 4,3 Millionen Euro für 13 Bauvorhaben.

Die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen wird 2026 mit rund 13,7 Millionen Euro gefördert
(70 Fahrzeuge). 2027 stehen für 78 Fahrzeuge und 24 Rollcontainermodule rund 16,3 Millionen Euro zur Verfügung. 2028 soll für 54 Fahrzeuge eine Fördersumme von rund 11,1 Millionen Euro bereitgestellt werden.

Auch die Förderung von Löschwasserentnahmestellen wird bis 2028 erhöht. Im laufenden Jahr steht für 14 Entnahmestellen eine Fördersumme von 270.000 Euro zur Verfügung.

2027 werden für 15 Entnahmestellen 295.000 Euro und für 2028 773.000 Euro zur Verfügung gestellt (20 Entnahmestellen).

Hieraus ergibt sich folgende Entwicklung: Im Jahr 2026 sind nach derzeitigem Stand 19,3 Millionen Euro für 103 Projekte verplant. 2027 werden 22,6 Millionen Euro für 104 Projekte bereitgestellt. Im Jahr 2028 sind 16,2 Millionen Euro für 87 Projekte vorgesehen.

Weitere Förderungen
Zur Unterstützung der Kommunen im Bereich des Brandschutzes reicht das MI 2026 einen Betrag in Höhe von 4,9 Millionen Euro aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer nach § 23 BrSchG an die Kommunen aus. Im Jahr 2025 hatte dieser noch bei 4,5 Millionen Euro gelegen. 2026 fördert das MI erneut den Erwerb von Fahrerlaubnissen für Mitglieder der kommunalen Feuerwehren mit 200.000 Euro. Zudem wird die Förderung für Kinder- und Jugendfeuerwehren fortgesetzt. Insbesondere zur Unterstützung des feuerwehrspezifischen Ausbildungsteils und der Mitgliedergewinnung sind 2026 erneut 300.000 Euro vorgesehen.

Die Gemeinden in Sachsen-Anhalt haben den Brandschutz als Pflichtaufgabe grundsätzlich eigenverantwortlich sicherzustellen. Gleichwohl unterstützt das Land die Gemeinden bei der Erfüllung von deren Pflichtaufgabe mit erheblichen Mitteln. Das MI fördert insbesondere die Feuerwehrinfrastruktur – darunter den Bau von Feuerwehrhäusern und Löschwasserentnahmestellen sowie die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen.