Rentenleistungen sind in Sachsen-Anhalt im Jahr 2023 angestiegen

Rente Geld Rentenerhöhung
© H@llAnzeiger

Halle. StatLa. Im Jahr 2023 bezogen in Sachsen-Anhalt 630.051 Personen ab 65 Jahren Rentenleistungen in Höhe von insgesamt 12,5 Mrd. Euro. Wie das Statistische Landesamt auf Basis der Rentenbezugsmitteilungen mitteilt, stiegen damit die Rentenleistungen im Vergleich zum Vorjahr um 0,6 Mrd. Euro bzw. 5,1 % an.

Die Durchschnittsrente je Person ab 65 Jahren stieg gegenüber dem Vorjahr um 928 Euro auf 19.786 Euro im Jahr, pro Monat waren das durchschnittlich 77 Euro mehr. Etwa 5 von 6 der Rentenbeziehenden in Sachsen-Anhalt waren 65 Jahre oder älter.
Gut 1/3 aller Rentnerinnen und Rentner dieser Altersgruppe erhielt Rentenleistungen von 20.000 Euro bis unter 30.000 Euro im Jahr, ein weiteres Viertel bezog Rentenleistungen von 15.000 Euro bis unter 20.000 Euro im Jahr.

Der überwiegende Teil der Rentenempfangenden (99,7 %) erhielt Rentenleistungen aus der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung. Insgesamt wurden an 628.275 Personen ab 65 Jahren Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt, deren durchschnittliche Höhe 2023 bei 19.155 Euro im Jahr lag (Männer: 18.713 Euro/Jahr bzw. 1.559 Euro/pro Monat; Frauen: 19.488 Euro/Jahr bzw. 1.624 Euro/Monat). Daneben bezogen 4.885 der Rentenbeziehenden ab 65 Jahren Leistungen aus einer inländischen berufsständischen Versorgungseinrichtungen mit durchschnittlich 20.277 Euro pro Person und Jahr.

Weiterhin bekamen 3.039 Personen dieser Altersgruppe Leistungen aus einem zertifizierten Basis-Rentenvertrag (2.190 Euro pro Person) und 1.914 aus der landwirtschaftlichen Alterskasse (3.254 Euro pro Person).

Die Zahlen basieren auf den vorläufigen Ergebnissen der Statistik über die Rentenbezugsmitteilungen für das Jahr 2023. Endgültige Ergebnisse für 2023 mit Berücksichtigung der Besteuerung werden voraussichtlich erst im Jahr 2027 im Zuge der Aufbereitung mit den Daten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2023 zur Verfügung stehen. Die Rentenleistungen umfassen alle Renten (Leib-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- sowie Hinterbliebenenrenten) und sonstigen Leistungen, die nach § 22 Nr. 1 und 5 des Einkommensteuergesetzes steuerpflichtig sind. Neben der gesetzlichen Rente sind hier auch betriebliche und private Alterssicherungsleistungen enthalten.