Kabinett stimmt Gesetz zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag zu

Staatskanzlei Kultusministerium
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Magdeburg. STK. Das Kabinett hat am heutigen Tag das Zustimmungsgesetz zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag beschlossen. Dies wird nun dem Landtag von Sachsen-Anhalt zugeleitet. Wenn alle 16 Landesparlamente dem Staatsvertrag zustimmen, kann der Staatsvertrag am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Der Staatsvertrag ist eine Antwort der Länder auf die offenbar gewordenen Missstände und das individuelle Fehlverhalten in einzelnen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, wobei insbesondere das Radio Berlin-Brandenburg (rbb) im Fokus stand. Er enthält zusätzliche – für alle in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio – geltende Regelungen zu Transparenz, Compliance und Gremienaufsicht. Diese Regelungen sollen in einem ersten Schritt dazu beitragen, dass sich solche Vorgänge nicht wiederholen. Der für Medien zuständige Staatsminister Rainer Robra begrüßte in diesem Zusammenhang, dass auch die ARD und ihre Gremien an der Vereinheitlichung von Aufsichts- und Compliance-Standards arbeiten würden. Dennoch bedürfe es jetzt der Ratifizierung, um den Veränderungsdruck aufrechtzuerhalten.

Robra zeigte sich besonders zufrieden damit, dass sich die Länder auf einheitliche Regelungen für alle Anstalten verständigt hätten. Dieser Weg könne und müsse aus seiner Sicht auf weitere Bereiche ausgedehnt werden. Besonders bei der Aufsicht über die Rundfunkanstalten seien weitere Regelungen in Bezug auf das unangemessen hohe Vergütungs- und Versorgungssystem erforderlich, aber auch gemeinsame und einheitliche Controlling-Leitlinien seien dringend notwendig. Zudem müssten althergebrachte Leitungsstrukturen auf den Prüfstand, um Grundsätzen guter Unternehmensführung zu entsprechen